Wenn ein Einzelunternehmer ein Auto an seine eigene GmbH vermietet, stellt er seiner GmbH eine Rechnung über die Miete. Diese Vermietungsleistung unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer (M... [mehr]
In diesem Fall handelt es sich um einen Einzelunternehmer, der ein Auto kauft und es an seine eigene GmbH vermietet. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Einzelunternehmer die beim Autokauf gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) vom Finanzamt zurückbekommt. **Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug:** 1. **Unternehmerstatus:** Der Einzelunternehmer muss umsatzsteuerlicher Unternehmer sein. 2. **Verwendung für umsatzsteuerpflichtige Umsätze:** Das Auto muss für Umsätze verwendet werden, die der Umsatzsteuer unterliegen (hier: Vermietung an die GmbH mit Umsatzsteuer). 3. **Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer:** Der Kauf des Autos muss mit einer ordnungsgemäßen Rechnung und ausgewiesener Umsatzsteuer erfolgen. **Konkrete Situation:** - Der Einzelunternehmer kauft das Auto für 100.000 € (inkl. Umsatzsteuer). - Er vermietet das Auto an seine GmbH für 1.100 € monatlich (zuzüglich Umsatzsteuer). - Die Vermietung ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, sofern nicht zur Umsatzsteuerbefreiung optiert wird. **Ergebnis:** Wenn der Einzelunternehmer das Auto zu mindestens 10 % für umsatzsteuerpflichtige Umsätze (hier: Vermietung an die GmbH mit Umsatzsteuer) verwendet, kann er die beim Kauf gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen (§ 15 UStG). Das bedeutet, er erhält die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. **Wichtige Hinweise:** - Die Finanzierung (1.000 € Anzahlung o. Ä.) ist für den Vorsteuerabzug unerheblich; entscheidend ist der Nettokaufpreis und die gezahlte Umsatzsteuer. - Die monatliche Miete von 1.100 € muss zuzüglich Umsatzsteuer berechnet und an das Finanzamt abgeführt werden. - Die Nutzung des Fahrzeugs muss überwiegend (mindestens 10 %) für unternehmerische, umsatzsteuerpflichtige Zwecke erfolgen. **Fazit:** Ja, der Einzelunternehmer kann die beim Autokauf gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn er das Auto an seine GmbH umsatzsteuerpflichtig vermietet. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei deinem Steuerberater.
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