Die Berechnung der Umsatzsteuer auf Versandkosten bei gemischten Lieferungen (differenzbesteuerte und steuerfreie Waren) ist komplex und hängt von der Zusammensetzung der Sendung ab. Hier die wic... [mehr]
Wenn versendete Güter der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, gilt Folgendes für die Umsatzsteuer auf Versandkosten: Die Versandkosten (z. B. Porto, Verpackung) sind als Nebenleistung zur Lieferung anzusehen. Sie unterliegen daher denselben umsatzsteuerlichen Regelungen wie die Hauptleistung, also der Differenzbesteuerung. Das bedeutet: - Die Versandkosten werden in die Bemessungsgrundlage der Differenzbesteuerung einbezogen. - Es wird keine gesonderte Umsatzsteuer auf die Versandkosten ausgewiesen. - Auf der Rechnung darf keine Umsatzsteuer auf die Versandkosten ausgewiesen werden. - Die Versandkosten erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung (Verkaufspreis abzüglich Einkaufspreis, jeweils einschließlich Versandkosten). **Beispiel:** - Einkaufspreis (inkl. Versand): 100 € - Verkaufspreis (inkl. Versand): 150 € - Differenz: 50 € - Die Umsatzsteuer wird aus der Differenz berechnet (bei 19 %: 50 € x 19/119 = 7,98 €). **Wichtig:** Auf der Rechnung muss ein Hinweis auf die Anwendung der Differenzbesteuerung stehen, z. B. „Gebrauchtgegenstand/Sonderregelung – keine Umsatzsteuer ausweisbar“. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-10-05-umsatzsteuerliche-behandlung-der-differenzbesteuerung.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Die Berechnung der Umsatzsteuer auf Versandkosten bei gemischten Lieferungen (differenzbesteuerte und steuerfreie Waren) ist komplex und hängt von der Zusammensetzung der Sendung ab. Hier die wic... [mehr]
Anzahlungsrechnungen werden in der Umsatzsteuervoranmeldung in der Regel in **Zeile 26, Kennziffer 81** („Umsätze, für die die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet wird (Ist-V... [mehr]
Ja, Anzahlungsrechnungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Sobald eine Anzahlung für eine Lieferung oder Leistung vereinnahmt wird, entsteht die Umsatzsteuerpflicht für diesen... [mehr]
Ja, eine falsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf einer Kundenrechnung muss berichtigt werden. Die korrekte Angabe der USt-IdNr. ist insbesondere bei innergemeinschaftlichen Lieferun... [mehr]
In der Zusammenfassenden Meldung (ZM) nach § 18a UStG müssen grundsätzlich nur innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und bestimmte sonstige L... [mehr]
Steuerberater dürfen die Umsatzsteuer grundsätzlich nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) berechnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ist-Versteuerung ist nich... [mehr]
Ja, ein B2B-Kunde ist verpflichtet, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) anzugeben, wenn er eine ordnungsgemäße Rechnung für innergemeinschaftliche Lieferungen innerhal... [mehr]
Bei einer Überzahlung auf eine Rechnung durch deinen Kunden stellt sich die Frage, ob diese Überzahlung als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt gilt. **Grundsatz:** Umsatzsteuer ist grunds&au... [mehr]
Die Mehrwertsteuer (abgekürzt MwSt.) ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird in den meisten Ländern, darunter auch Deutschland, a... [mehr]
Eine Abfindungszahlung enthält in der Regel **keine Umsatzsteuer**. Abfindungen werden meist im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gezahlt, zum Beispiel bei einer K&uu... [mehr]