Die Berechnung der Umsatzsteuer auf Versandkosten bei gemischten Lieferungen (differenzbesteuerte und steuerfreie Waren) ist komplex und hängt von der Zusammensetzung der Sendung ab. Hier die wic... [mehr]
Wenn versendete Güter der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, gilt Folgendes für die Umsatzsteuer auf Versandkosten: Die Versandkosten (z. B. Porto, Verpackung) sind als Nebenleistung zur Lieferung anzusehen. Sie unterliegen daher denselben umsatzsteuerlichen Regelungen wie die Hauptleistung, also der Differenzbesteuerung. Das bedeutet: - Die Versandkosten werden in die Bemessungsgrundlage der Differenzbesteuerung einbezogen. - Es wird keine gesonderte Umsatzsteuer auf die Versandkosten ausgewiesen. - Auf der Rechnung darf keine Umsatzsteuer auf die Versandkosten ausgewiesen werden. - Die Versandkosten erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung (Verkaufspreis abzüglich Einkaufspreis, jeweils einschließlich Versandkosten). **Beispiel:** - Einkaufspreis (inkl. Versand): 100 € - Verkaufspreis (inkl. Versand): 150 € - Differenz: 50 € - Die Umsatzsteuer wird aus der Differenz berechnet (bei 19 %: 50 € x 19/119 = 7,98 €). **Wichtig:** Auf der Rechnung muss ein Hinweis auf die Anwendung der Differenzbesteuerung stehen, z. B. „Gebrauchtgegenstand/Sonderregelung – keine Umsatzsteuer ausweisbar“. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-10-05-umsatzsteuerliche-behandlung-der-differenzbesteuerung.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Die Berechnung der Umsatzsteuer auf Versandkosten bei gemischten Lieferungen (differenzbesteuerte und steuerfreie Waren) ist komplex und hängt von der Zusammensetzung der Sendung ab. Hier die wic... [mehr]
Bei der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) wird die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet, nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Ist diese Differenz neg... [mehr]
Bei der **Dauerfristverlängerung** für die Umsatzsteuer musst du grundsätzlich ein **Elftel der Umsatzsteuervorauszahlung des Vorjahres** als sogenannte **Sondervorauszahlung** leisten... [mehr]
Bei der Beantragung der Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer musst du im Formular „Antrag auf Dauerfristverlängerung“ (meist über das Elster-Portal) die sogenann... [mehr]
Finanzberatungsdienstleistungen können nach § 4 Nr. 8 UStG (Umsatzsteuergesetz) umsatzsteuerbefreit sein. Diese Vorschrift befreit bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit Geld- und Kredit... [mehr]
Die Arbeitszimmer-Pauschale von 1.200 Euro pro Jahr kann von Selbstständigen als Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen (&se... [mehr]
Der Steuerschlüssel für 8,1 % Umsatzsteuer in der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2024 der neue Normalsatz der Mehrwertsteuer (MWST). Du musst diesen Steuerschlüssel immer dann verwenden... [mehr]
Anzahlungsrechnungen werden in der Umsatzsteuervoranmeldung in der Regel in **Zeile 26, Kennziffer 81** („Umsätze, für die die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet wird (Ist-V... [mehr]
Ja, Anzahlungsrechnungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Sobald eine Anzahlung für eine Lieferung oder Leistung vereinnahmt wird, entsteht die Umsatzsteuerpflicht für diesen... [mehr]
Ja, eine falsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf einer Kundenrechnung muss berichtigt werden. Die korrekte Angabe der USt-IdNr. ist insbesondere bei innergemeinschaftlichen Lieferun... [mehr]