Welchen Betrag muss ich bei der Dauerfristverlängerung eintragen, wenn ich dreimal im Jahr eine Zahllast und den Rest des Jahres Erstattungen bei der Umsatzsteuer-Vorauszahlung habe?

Antwort

Bei der **Dauerfristverlängerung** für die Umsatzsteuer musst du grundsätzlich ein **Elftel der Umsatzsteuervorauszahlung des Vorjahres** als sogenannte **Sondervorauszahlung** leisten (§ 47 UStDV). **Wichtige Punkte:** - Die Sondervorauszahlung ist eine Vorauszahlung auf die Umsatzsteuer des laufenden Jahres. - Sie beträgt 1/11 der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres (also der Zahllasten, nicht der Erstattungen). - Erstattungen werden bei der Berechnung **nicht** berücksichtigt. Es zählt nur die Summe der tatsächlich gezahlten Vorauszahlungen (Zahllasten). - Wenn du in einigen Monaten Erstattungen hattest, werden diese bei der Berechnung **nicht abgezogen**. **Beispiel:** - Du hast im Vorjahr in drei Monaten Vorauszahlungen geleistet (z.B. 1.000 €, 1.500 € und 2.000 €) und in den anderen Monaten Erstattungen erhalten. - Die Summe der Vorauszahlungen (Zahllasten) beträgt: 1.000 € + 1.500 € + 2.000 € = 4.500 € - Die Sondervorauszahlung beträgt: 4.500 € / 11 = **409,09 €** **Fazit:** Trage bei der Dauerfristverlängerung **1/11 der Summe deiner Zahllasten des Vorjahres** als Sondervorauszahlung ein. Erstattungen werden nicht berücksichtigt. Weitere Infos findest du z.B. beim [Bundeszentralamt für Steuern](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Dauerfristverlaengerung/dauerfristverlaengerung_node.html).

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