Ja, bei einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) musst du die Abschreibungen (AfA) berücksichtigen, um den Liquiditätsvorteil korrekt darzustellen. Die AfA mindert den Gewinn und so... [mehr]
Ja, bei einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) musst du die Abschreibungen (AfA) berücksichtigen, um den Liquiditätsvorteil korrekt darzustellen. Die AfA mindert den Gewinn und so... [mehr]
Nein, das ist so nicht zulässig. In der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gilt grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG). Das bedeutet: Ausgaben werden in dem Jahr... [mehr]