Um ELSTER mit dem zugesandten Aktivierungscode zu aktivieren, gehe bitte wie folgt vor: 1. **ELSTER-Portal aufrufen:** Gehe auf die offizielle Seite von ELSTER: [https://www.elster.de](https://w... [mehr]
Die **Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)** ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige. Dabei werden die tatsächlich zugeflossenen Betriebseinnahmen den tatsächlich abgeflossenen Betriebsausgaben gegenübergestellt. Der Überschuss (Gewinn oder Verlust) ergibt sich aus der Differenz. **Wer darf die EÜR nutzen?** Die EÜR ist zulässig, wenn du nicht buchführungspflichtig bist, also z.B. als Freiberufler oder als Gewerbetreibender mit einem Jahresumsatz von maximal 600.000 Euro oder einem Jahresgewinn von maximal 60.000 Euro. **Welches Formular bei Elster?** Für die EÜR gibt es das spezielle Formular **"Anlage EÜR"**. Bei der elektronischen Steuererklärung über [ELSTER](https://www.elster.de/) wählst du im Bereich "Einkommensteuer" die "Anlage EÜR" aus und füllst sie online aus. Die Übermittlung der EÜR ist für die meisten Unternehmer und Selbstständigen verpflichtend elektronisch. **Zusammengefasst:** - Einnahmenüberschussrechnung = einfache Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben - Formular bei Elster: **Anlage EÜR** Weitere Infos findest du direkt bei [ELSTER](https://www.elster.de/) oder auf der [Seite des Bundesfinanzministeriums](https://www.bundesfinanzministerium.de/).
Um ELSTER mit dem zugesandten Aktivierungscode zu aktivieren, gehe bitte wie folgt vor: 1. **ELSTER-Portal aufrufen:** Gehe auf die offizielle Seite von ELSTER: [https://www.elster.de](https://w... [mehr]
Um in ELSTER ein Formular zu verlassen, ohne es zu speichern, kannst du einfach das Browserfenster oder den Tab schließen, in dem das Formular geöffnet ist. Alternativ kannst du auch auf &b... [mehr]
Nein, das ist so nicht zulässig. In der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gilt grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG). Das bedeutet: Ausgaben werden in dem Jahr... [mehr]
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung musst du "Verrechnung" ankreuzen, wenn du Vorsteuerbeträge aus Rechnungen hast, die du mit deiner Umsatzsteuerschuld verrechnen möchtest. Dies ist... [mehr]