Muss ich meinen Liquiditätsvorteil durch AfA bei einer Einnahmenüberschussrechnung berücksichtigen? Wie?

Antwort

Ja, bei einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) musst du die Abschreibungen (AfA) berücksichtigen, um den Liquiditätsvorteil korrekt darzustellen. Die AfA mindert den Gewinn und somit die Steuerlast, was zu einem Liquiditätsvorteil führt. So gehst du vor: 1. **Ermittlung der AfA**: Berechne die jährliche Abschreibung für deine Anlagegüter. Dies erfolgt in der Regel linear über die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. 2. **Eintragung in die EÜR**: Trage die berechnete AfA als Betriebsausgabe in deiner EÜR ein. Dies mindert deinen steuerpflichtigen Gewinn. 3. **Steuerliche Auswirkung**: Durch die Minderung des Gewinns reduziert sich die Steuerlast, was zu einem Liquiditätsvorteil führt, da du weniger Steuern zahlen musst. Beispiel: - Anschaffungskosten eines Computers: 1.200 € - Nutzungsdauer: 3 Jahre - Jährliche AfA: 1.200 € / 3 Jahre = 400 € In der EÜR trägst du jährlich 400 € als Betriebsausgabe ein, was deinen Gewinn und somit die Steuerlast mindert. Weitere Informationen zur AfA findest du auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten