Die Erbschaft- und Schenkungssteuer ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuerrechts und wird auch im Rahmen der Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt (IHK) behandelt. Hier die wichtigsten Asp... [mehr]
In Deutschland gilt für Schenkungen und Erbschaften zwischen Eltern und Kindern ein Freibetrag von 400.000 € pro Kind innerhalb von zehn Jahren (§ 16 ErbStG). Überschreitest du diesen Freibetrag, fällt auf den übersteigenden Betrag Schenkungsteuer an. Um also einen Betrag von 500.000 € steuerfrei an deinen Sohn zu übertragen, müsstest du den Betrag aufteilen: - Du kannst deinem Sohn jetzt 400.000 € steuerfrei schenken. - Für die restlichen 100.000 € fällt Schenkungsteuer an, wenn du sie innerhalb der nächsten zehn Jahre schenkst. - Erst nach Ablauf von zehn Jahren kannst du deinem Sohn erneut 400.000 € steuerfrei schenken. **Wichtig:** Die Zehnjahresfrist beginnt mit dem Tag der Schenkung. Nach Ablauf dieser Frist steht der Freibetrag erneut zur Verfügung. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaftsteuer/2017-06-21-FAQ-Erbschaftsteuer.html). **Zusammengefasst:** Du musst zehn Jahre warten, bis du deinem Sohn erneut 400.000 € steuerfrei schenken kannst. Für Beträge über dem Freibetrag innerhalb von zehn Jahren fällt Schenkungsteuer an.
Die Erbschaft- und Schenkungssteuer ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuerrechts und wird auch im Rahmen der Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt (IHK) behandelt. Hier die wichtigsten Asp... [mehr]
In Österreich gibt es seit dem 1. August 2008 keine klassische Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Das bedeutet, dass auf Erbschaften und Schenkungen grundsätzlich keine direkte Steuer er... [mehr]
Die Erbschaftssteuer in Deutschland ist eine Steuer, die beim Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung anfällt. Hier eine Übersicht der wichtigsten Punkte: **1. Steuerklassen... [mehr]
Der Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehegatten bei Erwerben von Todes wegen beträgt nach § 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) **256.000 Euro**. Diese... [mehr]
Wenn du Grundsicherung beziehst, zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld (früher Hartz IV), hast du in der Regel so wenig Einkommen, dass du keine Einko... [mehr]