Die Erbschaftsteuer in Deutschland variiert je nach Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes. Es gibt drei Steuerklassen: 1. **Steuerklasse I**: Ehepartner, Kinder, Enkel. Hier gelten höhere F... [mehr]
Die Erbschaft- und Schenkungssteuer ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuerrechts und wird auch im Rahmen der Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt (IHK) behandelt. Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick: **Wer?** Steuerpflichtig sind natürliche Personen, die durch Erbschaft oder Schenkung Vermögen erhalten. Die Steuerpflicht hängt vom Wohnsitz des Erblassers/Schenkers und des Erwerbers ab (unbeschränkte/beschränkte Steuerpflicht). **Wie viel?** Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert des erworbenen Vermögens, dem Verwandtschaftsgrad (Steuerklasse) und den geltenden Freibeträgen. Es gibt drei Steuerklassen: - **I:** Ehegatten, Kinder, Enkel - **II:** Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder/-eltern - **III:** Alle übrigen Erwerber Die Steuersätze steigen mit dem Wert des Erwerbs und sind in § 19 ErbStG geregelt. Beispiel: Ehegatten (Klasse I) zahlen zwischen 7% und 30%, entfernte Verwandte (Klasse II) zwischen 15% und 43%, andere (Klasse III) zwischen 30% und 50%. **Was und wovon?** Besteuert wird der Erwerb von Vermögenswerten durch Erbschaft oder Schenkung. Dazu zählen Geld, Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile, Kunstgegenstände usw. Die Steuer bemisst sich am sogenannten steuerpflichtigen Erwerb, also dem Wert des Vermögens abzüglich etwaiger Schulden und Freibeträge. **Freibeträge (Stand 2024):** - Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 € - Kinder: 400.000 € - Enkel: 200.000 € - Übrige: 20.000 € **Wo von?** Die Steuer wird auf den Erwerb von Todes wegen (Erbschaft) oder durch Schenkung unter Lebenden erhoben. Maßgeblich ist das deutsche Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). **Wann?** Die Steuer entsteht: - Bei Erbschaften: mit dem Tod des Erblassers. - Bei Schenkungen: mit Ausführung der Schenkung. Die Steuererklärung muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erwerbs beim Finanzamt eingereicht werden. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium der Finanzen: Erbschaft- und Schenkungsteuer](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaftsteuer/erbschaftsteuer.html) - [IHK: Erbschaft- und Schenkungsteuer](https://www.ihk.de/themen/recht-steuern/steuern/erbschaft-und-schenkungsteuer-4014962) Diese Aspekte sind prüfungsrelevant und sollten im Zusammenhang verstanden werden.
Die Erbschaftsteuer in Deutschland variiert je nach Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes. Es gibt drei Steuerklassen: 1. **Steuerklasse I**: Ehepartner, Kinder, Enkel. Hier gelten höhere F... [mehr]
Ja, Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) kannst du in Deutschland steuerlich geltend machen. Sie zählen zu den sogenannten „Sonderausgaben“ und werden im Rahmen der Ei... [mehr]
In der Regel kannst du die Beiträge für eine Wohngebäudeversicherung nur dann von der Steuer absetzen, wenn das versicherte Gebäude zu Einkünfte erzielenden Zwecken genutzt wi... [mehr]
Ja, einen Computer, den du für dein Home Office beruflich nutzt, kannst du grundsätzlich von der Steuer absetzen. Dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Berufliche Nutzung**... [mehr]
Die einzige Steuer im deutschen Steuerrecht, die mit einem Fugen-s geschrieben wird, ist die **Einkommensteuer** (bzw. **Einkommenssteuer**). Allerdings ist die korrekte amtliche Schreibweise **Einkom... [mehr]
Ja, die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) ist in Deutschland grundsätzlich gedeckelt. Sie beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Entfernungskilometer und ab dem 21. Kil... [mehr]
Ja, die Kosten für die Kinderbetreuung, also auch für die Kita, können in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden. Du kannst zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal jedoch 4.00... [mehr]
Eine Schenkung von Eltern an Kinder ist grundsätzlich steuerpflichtig, kann aber innerhalb bestimmter Freibeträge steuerfrei erfolgen. In Deutschland beträgt der Freibetrag für Sch... [mehr]
In Deutschland gibt es für Schenkungen an Kinder bestimmte Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Eltern dürfen ihrem Kind alle zehn Jahre bis zu **400.000 Euro** steuerfre... [mehr]
Der Steuerfreibetrag für Enkelkinder bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland beträgt 200.000 Euro pro Enkelkind (§ 16 ErbStG). Das bedeutet, dass ein Enkelkind von jedem G... [mehr]