Werden Minijobs auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Antwort

Ja, Minijobs können auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und einen Minijob hast, wird der Verdienst aus diesem Minijob in der Regel auf das Arbeitsloseld angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge, die du verdienen kannst, ohne dass dein Arbeitslosengeld gekürzt wird. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Freibeträge zu beachten, die sich je nach individueller Situation unterscheiden können. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich direkt bei der Agentur für Arbeit zu informieren.

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