Verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man während der Arbeitslosigkeit krankgeschrieben wird?

Antwort

Ja, der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann sich verlängern, wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankgeschrieben wirst. Das funktioniert folgendermaßen: Wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld I krank wirst und arbeitsunfähig bist, bekommst du für bis zu sechs Wochen weiterhin Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit (§ 146 SGB III). Nach diesen sechs Wochen übernimmt in der Regel die Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Die Zeit, in der du Krankengeld bekommst, wird auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht angerechnet. Das bedeutet: Nach dem Ende der Krankheit kannst du den noch nicht verbrauchten Restanspruch auf Arbeitslosengeld weiter nutzen. Dein Anspruch verlängert sich also um die Zeit, in der du Krankengeld bezogen hast. Weitere Informationen findest du bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-krankheit).

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