Was passiert, wenn ich während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankgeschrieben werde?

Antwort

Wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld (ALG I) krankgeschrieben wirst, ändert sich Folgendes: **1. Bis zu sechs Wochen Krankheit:** Du erhältst weiterhin dein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit. Die Zahlung läuft wie gewohnt weiter, solange die Arbeitsunfähigkeit nicht länger als sechs Wochen andauert. Du bist verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit der Agentur für Arbeit unverzüglich mitzuteilen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) vorzulegen. **2. Längere Krankheit (über sechs Wochen):** Wenn du länger als sechs Wochen ununterbrochen krank bist, endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld für diese Zeit. Ab der siebten Woche zahlt dann in der Regel deine Krankenkasse das sogenannte Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes liegt meist etwas unter dem Arbeitslosengeld. **Wichtige Hinweise:** - Die Agentur für Arbeit muss immer sofort über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden. - Die Krankschreibung muss rechtzeitig eingereicht werden. - Nach Ende der Krankheit und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit kannst du wieder Arbeitslosengeld beziehen, sofern dein Anspruch noch nicht erschöpft ist. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/krankheit-arbeitslosengeld).

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