Ja, der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann sich verlängern, wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankgeschrieben wirst. Das funktioniert folgendermaßen: Wenn du währe... [mehr]
Wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld (ALG I) krankgeschrieben wirst, ändert sich Folgendes: **1. Bis zu sechs Wochen Krankheit:** Du erhältst weiterhin dein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit. Die Zahlung läuft wie gewohnt weiter, solange die Arbeitsunfähigkeit nicht länger als sechs Wochen andauert. Du bist verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit der Agentur für Arbeit unverzüglich mitzuteilen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) vorzulegen. **2. Längere Krankheit (über sechs Wochen):** Wenn du länger als sechs Wochen ununterbrochen krank bist, endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld für diese Zeit. Ab der siebten Woche zahlt dann in der Regel deine Krankenkasse das sogenannte Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes liegt meist etwas unter dem Arbeitslosengeld. **Wichtige Hinweise:** - Die Agentur für Arbeit muss immer sofort über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden. - Die Krankschreibung muss rechtzeitig eingereicht werden. - Nach Ende der Krankheit und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit kannst du wieder Arbeitslosengeld beziehen, sofern dein Anspruch noch nicht erschöpft ist. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/krankheit-arbeitslosengeld).
Ja, der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann sich verlängern, wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankgeschrieben wirst. Das funktioniert folgendermaßen: Wenn du währe... [mehr]
Du musst dich grundsätzlich immer bei der zuständigen Stelle krankmelden – das ist in der Regel deine direkte Führungskraft oder die Personalabteilung, je nach Vorgabe deines Arbe... [mehr]
Ja, wenn dein Arbeitgeber ausdrücklich verlangt, dass du dich im Krankheitsfall telefonisch krankmeldest, bist du grundsätzlich verpflichtet, dieser Anweisung nachzukommen. Das ergibt sich a... [mehr]
Wenn du selbst kündigst, bekommst du in der Regel zunächst eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I). Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit für bis zu 12 Wochen... [mehr]
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes (ALG I) in Deutschland richtet sich nach deinem versicherungspflichtigen Einkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Bei Selbständigen, die fre... [mehr]
Ja, die Arbeitsagentur darf den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) entsprechend kürzen, wenn im maßgeblichen Bemessungszeitraum nur in Teilzeit gearbeitet wurde. Die Höhe d... [mehr]
Ein Aufhebungsvertrag kann beim Antrag auf Arbeitslosengeld problematisch sein, da die Bundesagentur für Arbeit in der Regel prüft, ob du durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags die Arbei... [mehr]
Grundsätzlich ist es möglich, nach einer Krankmeldung direkt Urlaub zu nehmen, sofern du wieder arbeitsfähig bist und dein Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Wichtig ist dabei: 1.... [mehr]
Ein Sozialplan in der Schweiz ist ein Instrument, das bei Massenentlassungen zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmenden dient. Der genaue Ablauf eines Sozialplans ist im Obligationenrecht (OR), insbes... [mehr]
Ja, nach einer Sperrzeit von 12 Wochen kannst du grundsätzlich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Sperrzeit bedeutet, dass du für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhä... [mehr]