Wie wird das Arbeitslosengeld nach 18 Monaten Selbständigkeit mit freiwilliger Einzahlung und vorherigen 5 Jahren Angestelltentätigkeit berechnet?

Antwort

Die Berechnung des Arbeitslosengeldes (ALG I) in Deutschland richtet sich nach deinem versicherungspflichtigen Einkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Bei Selbständigen, die freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, gelten besondere Regeln. **Dein Fall:** - 5 Jahre angestellt, pflichtversichert - Danach 18 Monate selbständig, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt **Wichtige Punkte:** 1. **Anspruchsdauer:** Da du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst (5 Jahre angestellt + 18 Monate freiwillig versichert), hast du Anspruch auf ALG I. Die Anspruchsdauer richtet sich nach deinem Alter und der Dauer der Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren. 2. **Berechnungsgrundlage:** - **Angestelltenzeit:** Das ALG I wird normalerweise auf Basis des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit berechnet. - **Selbständigkeit mit freiwilliger Versicherung:** Wenn du in der Selbständigkeit freiwillig eingezahlt hast, wird das ALG I auf Basis eines fiktiven Arbeitsentgelts berechnet, da du kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt hattest. Die Höhe dieses fiktiven Entgelts hängt von deiner Qualifikation ab (z.B. Ausbildung, Studium). 3. **Fiktives Arbeitsentgelt:** Die Bundesagentur für Arbeit ordnet dich einer Qualifikationsgruppe zu: - Hochschulabschluss: höchste Gruppe - Fachschulabschluss/Meister: mittlere Gruppe - Keine Ausbildung: niedrigste Gruppe Je nach Gruppe wird ein fiktives Bruttoentgelt festgelegt, das als Berechnungsgrundlage dient. 4. **Berechnungsschritte:** - 60 % (ohne Kind) bzw. 67 % (mit Kind) des bereinigten Nettoentgelts (aus dem fiktiven Brutto) werden als ALG I gezahlt. **Beispiel:** - Du warst 18 Monate selbständig, hast freiwillig eingezahlt, und hast z.B. einen Hochschulabschluss. - Die Agentur für Arbeit ordnet dich der höchsten Qualifikationsgruppe zu (2024: ca. 3.546 € fiktives Brutto/Monat). - Daraus wird das Netto berechnet, davon erhältst du 60 % bzw. 67 %. **Wichtiger Hinweis:** Solltest du in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit noch als Angestellter gearbeitet haben, wird das tatsächliche Brutto aus dieser Zeit herangezogen. Warst du ausschließlich selbständig, gilt das fiktive Entgelt. **Fazit:** Nach 18 Monaten Selbständigkeit mit freiwilliger Versicherung wird das ALG I auf Basis eines fiktiven Arbeitsentgelts berechnet, das sich nach deiner Qualifikation richtet. Die vorherige Angestelltentätigkeit sichert dir den Anspruch, ist aber für die Höhe nur relevant, wenn sie in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit lag. **Weitere Infos:** [Bundesagentur für Arbeit – Arbeitslosengeld: Höhe und Dauer](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-dauer-hoehe) Für eine genaue Berechnung empfiehlt sich eine Beratung bei der Agentur für Arbeit.

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