Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Einzelunternehmen gründest, kannst du in Deutschland den sogenannten Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit beantragen. Dieser besteht... [mehr]
Ein Aufhebungsvertrag kann beim Antrag auf Arbeitslosengeld problematisch sein, da die Bundesagentur für Arbeit in der Regel prüft, ob du durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags die Arbeitslosigkeit selbst (mit-)verursacht hast. Das kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Um dies zu vermeiden oder abzumildern, ist eine gute Begründung wichtig. Folgende Punkte solltest du in deiner Begründung angeben (sofern sie zutreffen): 1. **Vermeidung einer Kündigung durch den Arbeitgeber:** Wenn dir ohnehin eine betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung drohte und der Aufhebungsvertrag nur dazu diente, eine Kündigung zu vermeiden, solltest du das klar darlegen. Idealerweise legst du eine schriftliche Kündigungsandrohung des Arbeitgebers bei. 2. **Wichtiger Grund:** Ein wichtiger Grund kann z. B. sein: - Mobbing oder unzumutbare Arbeitsbedingungen (hier sind Nachweise wichtig) - Gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest beilegen) - Umzug aus familiären Gründen (z. B. wegen Ehepartner) - Abfindung in Höhe des gesetzlichen Anspruchs und Einhaltung der Kündigungsfrist 3. **Einhaltung der Kündigungsfrist:** Wenn der Aufhebungsvertrag die ordentliche Kündigungsfrist einhält, ist das ein positives Argument. Das solltest du im Antrag erwähnen. 4. **Abfindung:** Wenn du eine Abfindung erhalten hast, sollte diese nicht höher als die gesetzliche Abfindung sein, da sonst eine Sperrzeit drohen kann. **Beispiel für eine Begründung:** > „Ich habe den Aufhebungsvertrag abgeschlossen, weil mir vom Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung zum [Datum] in Aussicht gestellt wurde. Der Aufhebungsvertrag wurde geschlossen, um eine Kündigung zu vermeiden und die ordentliche Kündigungsfrist wurde eingehalten. Eine Abfindung wurde gezahlt, die der gesetzlichen Höhe entspricht. Ich habe den Vertrag nicht aus eigenem Antrieb, sondern zur Vermeidung einer Kündigung unterschrieben.“ **Wichtig:** Belege deine Angaben möglichst mit Dokumenten (z. B. Kündigungsandrohung, ärztliches Attest, Nachweis über die Abfindung, Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber). Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/aufhebungsvertrag). Im Zweifel empfiehlt sich eine Beratung bei der Agentur für Arbeit oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Einzelunternehmen gründest, kannst du in Deutschland den sogenannten Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit beantragen. Dieser besteht... [mehr]
Die Höhe einer Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich Verhandlungssache zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung und auch... [mehr]
Wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld (ALG I) krankgeschrieben wirst, ändert sich Folgendes: **1. Bis zu sechs Wochen Krankheit:** Du erhältst weiterhin dein Arbeitslosenge... [mehr]
Ja, der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann sich verlängern, wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankgeschrieben wirst. Das funktioniert folgendermaßen: Wenn du währe... [mehr]
Wenn du selbst kündigst, bekommst du in der Regel zunächst eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I). Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit für bis zu 12 Wochen... [mehr]
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes (ALG I) in Deutschland richtet sich nach deinem versicherungspflichtigen Einkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Bei Selbständigen, die fre... [mehr]
Ja, die Arbeitsagentur darf den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) entsprechend kürzen, wenn im maßgeblichen Bemessungszeitraum nur in Teilzeit gearbeitet wurde. Die Höhe d... [mehr]
Ja, nach einer Sperrzeit von 12 Wochen kannst du grundsätzlich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Sperrzeit bedeutet, dass du für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhä... [mehr]
Wenn du gekündigt wurdest und Probleme mit dem Arbeitslosengeld hast, solltest du folgende Schritte in Betracht ziehen: 1. **Arbeitsagentur kontaktieren**: Wende dich direkt an deine zustän... [mehr]
Entlassungsentschädigungen werden in der Regel auf das Arbeitslosengeld angerechnet, es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, unter denen dies nicht der Fall ist. Diese können je nach Land... [mehr]