Wenn du selbst kündigst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese Sperrzeit beträgt in den meisten Fällen **12 Woche... [mehr]
Ein Aufhebungsvertrag kann beim Antrag auf Arbeitslosengeld problematisch sein, da die Bundesagentur für Arbeit in der Regel prüft, ob du durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags die Arbeitslosigkeit selbst (mit-)verursacht hast. Das kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Um dies zu vermeiden oder abzumildern, ist eine gute Begründung wichtig. Folgende Punkte solltest du in deiner Begründung angeben (sofern sie zutreffen): 1. **Vermeidung einer Kündigung durch den Arbeitgeber:** Wenn dir ohnehin eine betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung drohte und der Aufhebungsvertrag nur dazu diente, eine Kündigung zu vermeiden, solltest du das klar darlegen. Idealerweise legst du eine schriftliche Kündigungsandrohung des Arbeitgebers bei. 2. **Wichtiger Grund:** Ein wichtiger Grund kann z. B. sein: - Mobbing oder unzumutbare Arbeitsbedingungen (hier sind Nachweise wichtig) - Gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest beilegen) - Umzug aus familiären Gründen (z. B. wegen Ehepartner) - Abfindung in Höhe des gesetzlichen Anspruchs und Einhaltung der Kündigungsfrist 3. **Einhaltung der Kündigungsfrist:** Wenn der Aufhebungsvertrag die ordentliche Kündigungsfrist einhält, ist das ein positives Argument. Das solltest du im Antrag erwähnen. 4. **Abfindung:** Wenn du eine Abfindung erhalten hast, sollte diese nicht höher als die gesetzliche Abfindung sein, da sonst eine Sperrzeit drohen kann. **Beispiel für eine Begründung:** > „Ich habe den Aufhebungsvertrag abgeschlossen, weil mir vom Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung zum [Datum] in Aussicht gestellt wurde. Der Aufhebungsvertrag wurde geschlossen, um eine Kündigung zu vermeiden und die ordentliche Kündigungsfrist wurde eingehalten. Eine Abfindung wurde gezahlt, die der gesetzlichen Höhe entspricht. Ich habe den Vertrag nicht aus eigenem Antrieb, sondern zur Vermeidung einer Kündigung unterschrieben.“ **Wichtig:** Belege deine Angaben möglichst mit Dokumenten (z. B. Kündigungsandrohung, ärztliches Attest, Nachweis über die Abfindung, Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber). Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/aufhebungsvertrag). Im Zweifel empfiehlt sich eine Beratung bei der Agentur für Arbeit oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wenn du selbst kündigst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese Sperrzeit beträgt in den meisten Fällen **12 Woche... [mehr]
Die Stufenvorwegnahme ist ein Begriff aus dem Tarifrecht, insbesondere im öffentlichen Dienst (z.B. TVöD, TV-L). Sie bedeutet, dass Beschäftigte in eine höhere Erfahrungsstufe ihre... [mehr]
Eine Stufenvorwegnahme nach Tarifrecht – insbesondere im öffentlichen Dienst, etwa nach dem TVöD oder TV-L – bedeutet, dass Beschäftigte bei der Einstellung oder währen... [mehr]
Wenn du weniger vertraglich vereinbarte Stunden arbeitest, als im Arbeitsvertrag festgelegt, und dein Arbeitgeber dies nicht ändert, kann das ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung... [mehr]
Teilarbeitslosengeld erhältst du grundsätzlich so lange, wie dein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, maximal jedoch für die Dauer deines individuellen Arbeitslosengeldanspruchs. Die... [mehr]
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Einzelunternehmen gründest, kannst du in Deutschland den sogenannten Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit beantragen. Dieser besteht... [mehr]
Die Höhe einer Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich Verhandlungssache zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung und auch... [mehr]
Wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld (ALG I) krankgeschrieben wirst, ändert sich Folgendes: **1. Bis zu sechs Wochen Krankheit:** Du erhältst weiterhin dein Arbeitslosenge... [mehr]
Ja, der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann sich verlängern, wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankgeschrieben wirst. Das funktioniert folgendermaßen: Wenn du währe... [mehr]
Wenn du selbst kündigst, bekommst du in der Regel zunächst eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I). Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit für bis zu 12 Wochen... [mehr]