Ja, die Arbeitsagentur darf den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) entsprechend kürzen, wenn im maßgeblichen Bemessungszeitraum nur in Teilzeit gearbeitet wurde. Die Höhe d... [mehr]
Ein Aufhebungsvertrag kann beim Antrag auf Arbeitslosengeld problematisch sein, da die Bundesagentur für Arbeit in der Regel prüft, ob du durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags die Arbeitslosigkeit selbst (mit-)verursacht hast. Das kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Um dies zu vermeiden oder abzumildern, ist eine gute Begründung wichtig. Folgende Punkte solltest du in deiner Begründung angeben (sofern sie zutreffen): 1. **Vermeidung einer Kündigung durch den Arbeitgeber:** Wenn dir ohnehin eine betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung drohte und der Aufhebungsvertrag nur dazu diente, eine Kündigung zu vermeiden, solltest du das klar darlegen. Idealerweise legst du eine schriftliche Kündigungsandrohung des Arbeitgebers bei. 2. **Wichtiger Grund:** Ein wichtiger Grund kann z. B. sein: - Mobbing oder unzumutbare Arbeitsbedingungen (hier sind Nachweise wichtig) - Gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest beilegen) - Umzug aus familiären Gründen (z. B. wegen Ehepartner) - Abfindung in Höhe des gesetzlichen Anspruchs und Einhaltung der Kündigungsfrist 3. **Einhaltung der Kündigungsfrist:** Wenn der Aufhebungsvertrag die ordentliche Kündigungsfrist einhält, ist das ein positives Argument. Das solltest du im Antrag erwähnen. 4. **Abfindung:** Wenn du eine Abfindung erhalten hast, sollte diese nicht höher als die gesetzliche Abfindung sein, da sonst eine Sperrzeit drohen kann. **Beispiel für eine Begründung:** > „Ich habe den Aufhebungsvertrag abgeschlossen, weil mir vom Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung zum [Datum] in Aussicht gestellt wurde. Der Aufhebungsvertrag wurde geschlossen, um eine Kündigung zu vermeiden und die ordentliche Kündigungsfrist wurde eingehalten. Eine Abfindung wurde gezahlt, die der gesetzlichen Höhe entspricht. Ich habe den Vertrag nicht aus eigenem Antrieb, sondern zur Vermeidung einer Kündigung unterschrieben.“ **Wichtig:** Belege deine Angaben möglichst mit Dokumenten (z. B. Kündigungsandrohung, ärztliches Attest, Nachweis über die Abfindung, Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber). Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/aufhebungsvertrag). Im Zweifel empfiehlt sich eine Beratung bei der Agentur für Arbeit oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ja, die Arbeitsagentur darf den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) entsprechend kürzen, wenn im maßgeblichen Bemessungszeitraum nur in Teilzeit gearbeitet wurde. Die Höhe d... [mehr]
Ja, nach einer Sperrzeit von 12 Wochen kannst du grundsätzlich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Sperrzeit bedeutet, dass du für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhä... [mehr]
Wenn du gekündigt wurdest und Probleme mit dem Arbeitslosengeld hast, solltest du folgende Schritte in Betracht ziehen: 1. **Arbeitsagentur kontaktieren**: Wende dich direkt an deine zustän... [mehr]
Entlassungsentschädigungen werden in der Regel auf das Arbeitslosengeld angerechnet, es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, unter denen dies nicht der Fall ist. Diese können je nach Land... [mehr]
In Deutschland hat man grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn man selbst gekündigt hat. Allerdings kann es zu einer Sperrzeit kommen, wenn die Kündigung als "selbst... [mehr]
Ja, du kannst während der Probezeit deinen Minijob kündigen, ohne dass dies zu Sanktionen beim Arbeitslosengeld II führt. Es ist jedoch wichtig, dass du die Kündigung ordnungsgem&a... [mehr]
Ja, Minijobs können auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und einen Minijob hast, wird der Verdienst aus diesem Minijob in der Regel auf das Arbeitslose... [mehr]
Ein Aufhebungsvertrag während der Probezeit kann in der Regel ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist abgeschlossen werden, da beide Parteien einvernehmlich die Arbeitsbeziehung beenden. Es is... [mehr]
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Hier sind einige wichtige Rahmenbedingungen, die dabei beachte... [mehr]
Das Jobcenter kann von dir verlangen, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, um deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Die Zumutbarkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. deiner Qualifikation,... [mehr]