Erhalte ich Arbeitslosengeld nach eigener Kündigung?

Antwort

Wenn du selbst kündigst, bekommst du in der Regel zunächst eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I). Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit für bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld zahlt. Die Sperrzeit tritt ein, weil du durch die Eigenkündigung deine Arbeitslosigkeit „selbst verursacht“ hast. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn du einen wichtigen Grund für die Kündigung hattest (z. B. Mobbing, gesundheitliche Gründe, Umzug wegen Ehepartner), kann die Sperrzeit entfallen. In diesem Fall musst du den wichtigen Grund nachweisen. Nach Ablauf der Sperrzeit kannst du regulär Arbeitslosengeld erhalten, sofern du die übrigen Voraussetzungen erfüllst (z. B. Anwartschaftszeit, Arbeitslosmeldung). Weitere Informationen findest du bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld).

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