Wenn du selbst kündigst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese Sperrzeit beträgt in den meisten Fällen **12 Woche... [mehr]
Eine Kommunikations-Anleitung für Teamleiter im Umgang mit KKC-Agents (Kundenkontaktcenter-Agents) zum 3-stufigen Eskalationsprozess bei Nichtmeldung des Krankenstands – inklusive möglicher Sanktionen bis hin zur Kündigung – sollte klar, empathisch und rechtssicher gestaltet sein. Hier ein Leitfaden: --- **Kommunikations-Anleitung für Teamleiter: 3-stufiger Eskalationsprozess bei Nichtmeldung des Krankenstands** **1. Ziel des Gesprächs** - Sicherstellen, dass alle Agents die Meldepflicht im Krankheitsfall kennen und verstehen. - Transparenz über den Eskalationsprozess und mögliche Konsequenzen schaffen. - Unterstützung anbieten, um Fehler künftig zu vermeiden. **2. Gesprächsaufbau** **A. Einstieg** - Begrüßung und Schaffung einer wertschätzenden Atmosphäre. - Anlass des Gesprächs klar benennen: „Wir sprechen heute über die Meldepflicht im Krankheitsfall und was passiert, wenn diese nicht eingehalten wird.“ **B. Information und Aufklärung** - Meldepflicht erläutern: „Im Krankheitsfall bist du verpflichtet, dich unverzüglich – spätestens zu Schichtbeginn – krankzumelden.“ - Gründe für die Regelung erklären (z.B. Planungssicherheit, Fairness im Team). **C. Eskalationsprozess transparent machen** - **Stufe 1: Erste Nichtmeldung** - Freundliche, aber deutliche Erinnerung an die Meldepflicht. - Dokumentation des Gesprächs. - Hinweis auf mögliche Folgen bei wiederholtem Verstoß. - **Stufe 2: Wiederholte Nichtmeldung** - Schriftliche Abmahnung. - Klare Ansprache der Konsequenzen. - Angebot eines unterstützenden Gesprächs (z.B. zu Ursachen, Unterstützungsmöglichkeiten). - **Stufe 3: Weitere Verstöße** - Androhung und ggf. Umsetzung arbeitsrechtlicher Konsequenzen bis hin zur Kündigung. - Hinweis auf die Schwere des Verstoßes und die Verantwortung gegenüber dem Team und dem Unternehmen. **D. Sanktionen und rechtliche Hinweise** - Sanktionen immer verhältnismäßig und nachweisbar kommunizieren. - Auf arbeitsrechtliche Grundlagen hinweisen (z.B. § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz). - Bei Unsicherheiten HR oder Betriebsrat einbinden. **E. Gesprächsabschluss** - Zusammenfassung der besprochenen Punkte. - Raum für Rückfragen geben. - Unterstützung anbieten, um künftige Fehler zu vermeiden. - Gespräch dokumentieren. **3. Wichtige Hinweise für Teamleiter** - Immer sachlich und respektvoll bleiben. - Keine Vorverurteilungen, sondern objektive Faktenlage schildern. - Gespräch vertraulich behandeln. - Bei Unsicherheiten Rücksprache mit HR halten. --- **Beispiel-Formulierung für das Gespräch:** „Mir ist aufgefallen, dass du dich am [Datum] nicht rechtzeitig krankgemeldet hast. Das ist wichtig, damit wir im Team planen können. Ich möchte dich daran erinnern, dass du verpflichtet bist, dich im Krankheitsfall sofort zu melden. Beim nächsten Mal müssen wir leider eine Abmahnung aussprechen, und bei weiteren Verstößen kann das bis zur Kündigung führen. Gibt es Gründe, warum die Meldung nicht geklappt hat? Wie kann ich dich unterstützen, damit das künftig nicht mehr passiert?“ --- **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Entgeltfortzahlungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html) --- Diese Anleitung kann individuell an die internen Prozesse und die Unternehmenskultur angepasst werden.
Wenn du selbst kündigst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese Sperrzeit beträgt in den meisten Fällen **12 Woche... [mehr]
Ein Teilzeitvertrag bedeutet grundsätzlich kein automatisch erhöhtes Risiko, im Falle von Personalabbau gekündigt zu werden. In Deutschland gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG),... [mehr]
Damit eine verhaltensbedingte Kündigung wirksam ist, muss dem Arbeitnehmer in der Regel zuvor mindestens eine einschlägige Abmahnung erteilt worden sein. Das Arbeitsrecht schreibt keine fest... [mehr]
Wenn du weniger vertraglich vereinbarte Stunden arbeitest, als im Arbeitsvertrag festgelegt, und dein Arbeitgeber dies nicht ändert, kann das ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung... [mehr]
Ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dir bei einer Überempfindlichkeit gegen einen Arbeitsstoff (wie z. B. „AM V“ – vermutlich ein Arbeitsmittel oder Gefahrstoff) einen anderen... [mehr]
Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber musst du dich spätestens **drei Tage nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts** bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Das bedeutet:... [mehr]
Wenn du während einer Freistellung nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber krank wirst und dich krankmeldest, hat das in der Regel keine Auswirkungen auf die Freistellung selbst. Hier die... [mehr]
In den USA gibt es im öffentlichen Dienst grundsätzlich keine gesetzlich festgelegten, einheitlichen Kündigungsfristen wie etwa im deutschen Arbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis im... [mehr]
Bei einer Sozialplanung, zum Beispiel im Rahmen von Sozialplänen bei Betriebsänderungen (z. B. Kündigungen, Betriebsstilllegungen), werden Kinder in der Regel bei der Berechnung von Soz... [mehr]
Eine Kündigung wegen Krankheit ist im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Es handelt sich dabei um eine sogenannte personenbedingte K... [mehr]