Eine Kommunikations-Anleitung für Teamleiter im Umgang mit KKC-Agents (Kundenkontaktcenter-Agents) zum 3-stufigen Eskalationsprozess bei Nichtmeldung des Krankenstands – inklusive mögl... [mehr]
Wenn du während einer Freistellung nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber krank wirst und dich krankmeldest, hat das in der Regel keine Auswirkungen auf die Freistellung selbst. Hier die wichtigsten Punkte dazu: 1. **Freistellung bedeutet Arbeitsbefreiung:** Während einer Freistellung bist du von der Arbeitspflicht entbunden. Das heißt, du musst nicht mehr zur Arbeit erscheinen oder deine Arbeitsleistung erbringen. 2. **Krankmeldung während der Freistellung:** Wenn du während dieser Zeit krank wirst und dich krankmeldest, ändert das grundsätzlich nichts an deinem Status. Du bist weiterhin freigestellt, und die Zeit läuft wie geplant weiter. 3. **Entgeltfortzahlung:** Während der Freistellung erhältst du in der Regel weiterhin dein Gehalt (sofern es sich um eine bezahlte Freistellung handelt). Eine Krankmeldung führt nicht zu einer zusätzlichen Verlängerung der Lohnfortzahlung oder des Arbeitsverhältnisses. 4. **Urlaubsanspruch:** Falls du während der Freistellung noch Resturlaub hast und dieser durch die Freistellung abgegolten werden soll, kann eine Krankmeldung relevant sein. Denn Urlaubstage, die durch eine Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) betroffen sind, werden nach § 9 Bundesurlaubsgesetz nicht als Urlaubstage angerechnet. In diesem Fall solltest du dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und die Dauer unverzüglich mitteilen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. **Fazit:** Eine Krankmeldung während einer Freistellung nach Kündigung hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Freistellung oder das Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie kann aber relevant sein, wenn während der Freistellung noch Urlaubsansprüche bestehen. Für individuelle Fälle oder Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die zuständige Gewerkschaft.
Eine Kommunikations-Anleitung für Teamleiter im Umgang mit KKC-Agents (Kundenkontaktcenter-Agents) zum 3-stufigen Eskalationsprozess bei Nichtmeldung des Krankenstands – inklusive mögl... [mehr]
Wenn du selbst kündigst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese Sperrzeit beträgt in den meisten Fällen **12 Woche... [mehr]
Nach deutschem Arbeitsrecht (§ 629 BGB) hat ein Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist Anspruch auf bezahlte Freistellung für eine „angemessene Zeit“, um eine neue Ar... [mehr]
Ja, Arbeitnehmer haben gemäß § 629 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen Anspruch auf Freistellung zur Stellensuche, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Das bedeut... [mehr]
Ja, ein Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass er sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss (§ 2 Abs. 2 SGB III). Dies gilt insbes... [mehr]
Ein Teilzeitvertrag bedeutet grundsätzlich kein automatisch erhöhtes Risiko, im Falle von Personalabbau gekündigt zu werden. In Deutschland gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG),... [mehr]
Damit eine verhaltensbedingte Kündigung wirksam ist, muss dem Arbeitnehmer in der Regel zuvor mindestens eine einschlägige Abmahnung erteilt worden sein. Das Arbeitsrecht schreibt keine fest... [mehr]
Wenn du weniger vertraglich vereinbarte Stunden arbeitest, als im Arbeitsvertrag festgelegt, und dein Arbeitgeber dies nicht ändert, kann das ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung... [mehr]
Ob ein Attest beim Arbeitgeber abgegeben werden muss oder ob eine frühzeitige Krankmeldung reicht, hängt von den Vorgaben im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder den betrieblichen Regelungen ab... [mehr]
Ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dir bei einer Überempfindlichkeit gegen einen Arbeitsstoff (wie z. B. „AM V“ – vermutlich ein Arbeitsmittel oder Gefahrstoff) einen anderen... [mehr]