Muss ein Arbeitgeber auf die Pflicht zur Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit hinweisen und dafür freistellen?

Antwort

Ja, ein Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass er sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss (§ 2 Abs. 2 SGB III). Dies gilt insbesondere bei einer bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel durch Kündigung oder Auslaufen eines befristeten Vertrags. Außerdem muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf Verlangen für die Meldung bei der Agentur für Arbeit freistellen (§ 309 SGB III). Die Freistellung muss so erfolgen, dass der Arbeitnehmer die Meldung während der Arbeitszeit ohne Verdienstausfall vornehmen kann, sofern dies notwendig ist. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/).

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