Werden Mitarbeiter für den Personalrat freigestellt?

Antwort

Ja, Mitarbeiter können für die Arbeit im Personalrat freigestellt werden. Nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) sowie den entsprechenden Landesgesetzen haben Mitglieder des Personalrats Anspruch auf eine Freistellung von ihrer regulären Arbeit, wenn dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Freistellung kann entweder teilweise oder vollständig erfolgen, abhängig von der Größe der Dienststelle und der Anzahl der Beschäftigten. In größeren Dienststellen ist oft mindestens ein Personalratsmitglied vollständig freizustellen. Die genaue Anzahl der freizustellenden Mitglieder ist gesetzlich geregelt. Während der Freistellung behalten die Personalratsmitglieder ihr Gehalt und ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche. Die Freistellung dient dazu, die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten zu können, ohne dass dadurch Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium des Innern und für Heimat](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/arbeitsrecht/personalvertretungsrecht/personalvertretungsrecht-node.html).

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