Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die vom Finanzamt übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), zu denen auch die Steuerklasse gehört, korrekt zu ber&u... [mehr]
Ja, ein Arbeitgeber kann das Führen der Vorsorgekartei grundsätzlich auf einen Mitarbeiter außerhalb der Personalabteilung übertragen. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass ausschließlich die Personalabteilung für die Führung der Vorsorgekartei zuständig ist. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), eingehalten werden. Wichtig ist dabei: - **Vertraulichkeit und Datenschutz:** Die mit der Führung der Vorsorgekartei betraute Person muss zur Verschwiegenheit verpflichtet werden und die Daten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. - **Zugriffsrechte:** Nur berechtigte Personen dürfen Zugriff auf die Vorsorgekartei haben. - **Sachkenntnis:** Die Person sollte über ausreichende Kenntnisse verfügen, um die Kartei ordnungsgemäß zu führen. Der Arbeitgeber bleibt jedoch weiterhin für die ordnungsgemäße Führung und den Schutz der Daten verantwortlich, auch wenn die Aufgabe delegiert wird. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsschutz/arbeitsmedizinische-vorsorge.html).
Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die vom Finanzamt übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), zu denen auch die Steuerklasse gehört, korrekt zu ber&u... [mehr]
Ein Mitarbeiter kann fehlende Sprachkenntnisse grundsätzlich nicht zu seinem Vorteil nutzen, wenn es um die Verantwortung für Arbeitsfehler geht. In der Regel wird von Arbeitgebern erwartet,... [mehr]
Bossing – also systematisches Mobbing durch Vorgesetzte – ist eine sehr belastende Erfahrung, besonders wenn der Arbeitgeber nach außen hin ein positives, vielleicht sogar vorbildlic... [mehr]
Opfer von kriminellen Arbeitgebern zu werden, ist aus mehreren Gründen besonders belastend: 1. **Vertrauensbruch:** Arbeit ist ein zentraler Lebensbereich. Wenn der Arbeitgeber, dem man vertraut... [mehr]
Arbeitgeber wie Amazon können den Lohn weitgehend einseitig bestimmen, weil das Arbeitsangebot und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt oft ungleich verteilt sind. In vielen Branchen – besond... [mehr]
In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Ob eine Arbeitsanweisung an einen Mitarbeiter bindend ist, hängt grundsätzlich vom Arbeitsvertrag und den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen ab. In Deutschland gilt das sogenannte Weisungs... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber vom Lohn des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag (Summe X) einbehält und dem Arbeitnehmer mitteilt, dass dies für Sozialabgaben sei, den Betrag aber tatsächlich n... [mehr]
Vorsatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber bewusst und gewollt handelt, also weiß, dass er die Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt. Es... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern mitteilt, dass er 24.000 € an Sozialabgaben einbehält, diese Beträge aber tatsächlich nicht an die Sozialversicherungsträger abführ... [mehr]