Darf ein Arbeitgeber die Vorsorgekartei an Mitarbeiter außerhalb der Personalabteilung übertragen?

Antwort

Ja, ein Arbeitgeber kann das Führen der Vorsorgekartei grundsätzlich auf einen Mitarbeiter außerhalb der Personalabteilung übertragen. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass ausschließlich die Personalabteilung für die Führung der Vorsorgekartei zuständig ist. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), eingehalten werden. Wichtig ist dabei: - **Vertraulichkeit und Datenschutz:** Die mit der Führung der Vorsorgekartei betraute Person muss zur Verschwiegenheit verpflichtet werden und die Daten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. - **Zugriffsrechte:** Nur berechtigte Personen dürfen Zugriff auf die Vorsorgekartei haben. - **Sachkenntnis:** Die Person sollte über ausreichende Kenntnisse verfügen, um die Kartei ordnungsgemäß zu führen. Der Arbeitgeber bleibt jedoch weiterhin für die ordnungsgemäße Führung und den Schutz der Daten verantwortlich, auch wenn die Aufgabe delegiert wird. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsschutz/arbeitsmedizinische-vorsorge.html).

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