In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber vom Lohn des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag (Summe X) einbehält und dem Arbeitnehmer mitteilt, dass dies für Sozialabgaben sei, den Betrag aber tatsächlich nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich in der Regel um ein vorsätzliches Verhalten. Der Grund: Der Arbeitgeber weiß, dass er die einbehaltenen Beiträge abführen muss. Wenn er dies nicht tut, sondern das Geld behält, ist ihm sein Handeln bewusst. Das Argument, es sei „nicht bewusst“ oder „nicht vorsätzlich“ gewesen, ist in solchen Fällen kaum haltbar, da der Arbeitgeber aktiv eine Pflichtverletzung begeht. Im Sozialversicherungsrecht (§ 266a StGB) ist das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sogar strafbar. Schon das Nichtabführen der Arbeitnehmeranteile trotz Einbehaltens gilt als vorsätzlich, weil der Arbeitgeber weiß, dass er das Geld abführen muss. Fahrlässigkeit wäre nur denkbar, wenn der Arbeitgeber aus nachvollziehbaren Gründen (z.B. ein nachweisbarer Irrtum über die Abführungspflicht) nicht wusste, dass er die Beiträge abführen muss. Sobald er aber dem Arbeitnehmer mitteilt, dass der Betrag für Sozialabgaben einbehalten wird, ist ihm die Pflicht zur Abführung bewusst. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber/Beitragseinzug/beitragseinzug_node.html) oder im [§ 266a StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html).
In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Vorsatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber bewusst und gewollt handelt, also weiß, dass er die Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt. Es... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern mitteilt, dass er 24.000 € an Sozialabgaben einbehält, diese Beträge aber tatsächlich nicht an die Sozialversicherungsträger abführ... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber in der Lohnabrechnung Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ausweist, diese aber nicht an die zuständigen Sozialversicherungsträger... [mehr]
Ob ein Attest beim Arbeitgeber abgegeben werden muss oder ob eine frühzeitige Krankmeldung reicht, hängt von den Vorgaben im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder den betrieblichen Regelungen ab... [mehr]
Für Anträge auf Höhergruppierung im öffentlichen Dienst – etwa nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag für den &oum... [mehr]
Ob ein Arbeitgeber es als Vertrauensbruch ansieht, wenn du nicht mehr in die Direktversicherung einzahlen möchtest, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist die Direktvers... [mehr]
Ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dir bei einer Überempfindlichkeit gegen einen Arbeitsstoff (wie z. B. „AM V“ – vermutlich ein Arbeitsmittel oder Gefahrstoff) einen anderen... [mehr]
Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die vom Finanzamt übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), zu denen auch die Steuerklasse gehört, korrekt zu ber&u... [mehr]
Bossing – also systematisches Mobbing durch Vorgesetzte – ist eine sehr belastende Erfahrung, besonders wenn der Arbeitgeber nach außen hin ein positives, vielleicht sogar vorbildlic... [mehr]