In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber in der Lohnabrechnung Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ausweist, diese aber nicht an die zuständigen Sozialversicherungsträger abführt, handelt er rechtswidrig – unabhängig davon, ob er sich unsicher ist, ob die Abgaben tatsächlich zu zahlen sind. **Wichtige Punkte dazu:** 1. **Gesetzliche Pflicht:** Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einzubehalten und fristgerecht an die Sozialversicherungsträger abzuführen (§ 28e SGB IV). 2. **Strafbarkeit:** Das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen ist eine Straftat (§ 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt). Unwissenheit oder Unsicherheit schützt nicht vor Strafe. 3. **Haftung:** Der Arbeitgeber haftet für nicht abgeführte Beiträge. Auch der Arbeitnehmer kann in Schwierigkeiten geraten, wenn z.B. Rentenansprüche oder Krankenversicherungsschutz fehlen. 4. **Korrektes Vorgehen:** Bei Unsicherheiten sollte der Arbeitgeber vor der Abrechnung eine Klärung mit der Krankenkasse oder einem Steuerberater herbeiführen. **Fazit:** Das Ausweisen, aber Nichtabführen von Sozialabgaben ist nicht zulässig und kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber haben. Bei Unsicherheiten sollte immer rechtzeitig fachlicher Rat eingeholt werden. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Arbeitgeber/Beitrag-und-Meldung/beitrag-und-meldung_node.html) oder deiner zuständigen Krankenkasse.
In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber vom Lohn des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag (Summe X) einbehält und dem Arbeitnehmer mitteilt, dass dies für Sozialabgaben sei, den Betrag aber tatsächlich n... [mehr]
Vorsatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber bewusst und gewollt handelt, also weiß, dass er die Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt. Es... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern mitteilt, dass er 24.000 € an Sozialabgaben einbehält, diese Beträge aber tatsächlich nicht an die Sozialversicherungsträger abführ... [mehr]
Ob ein Attest beim Arbeitgeber abgegeben werden muss oder ob eine frühzeitige Krankmeldung reicht, hängt von den Vorgaben im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder den betrieblichen Regelungen ab... [mehr]
Für Anträge auf Höhergruppierung im öffentlichen Dienst – etwa nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag für den &oum... [mehr]
Ob ein Arbeitgeber es als Vertrauensbruch ansieht, wenn du nicht mehr in die Direktversicherung einzahlen möchtest, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist die Direktvers... [mehr]
Ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dir bei einer Überempfindlichkeit gegen einen Arbeitsstoff (wie z. B. „AM V“ – vermutlich ein Arbeitsmittel oder Gefahrstoff) einen anderen... [mehr]
Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die vom Finanzamt übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), zu denen auch die Steuerklasse gehört, korrekt zu ber&u... [mehr]
Bossing – also systematisches Mobbing durch Vorgesetzte – ist eine sehr belastende Erfahrung, besonders wenn der Arbeitgeber nach außen hin ein positives, vielleicht sogar vorbildlic... [mehr]