Was passiert, wenn ein Arbeitgeber Sozialabgaben ausweist, diese aber nicht abführt, weil er nicht weiß, ob er zahlen muss?

Antwort

Wenn ein Arbeitgeber in der Lohnabrechnung Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ausweist, diese aber nicht an die zuständigen Sozialversicherungsträger abführt, handelt er rechtswidrig – unabhängig davon, ob er sich unsicher ist, ob die Abgaben tatsächlich zu zahlen sind. **Wichtige Punkte dazu:** 1. **Gesetzliche Pflicht:** Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einzubehalten und fristgerecht an die Sozialversicherungsträger abzuführen (§ 28e SGB IV). 2. **Strafbarkeit:** Das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen ist eine Straftat (§ 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt). Unwissenheit oder Unsicherheit schützt nicht vor Strafe. 3. **Haftung:** Der Arbeitgeber haftet für nicht abgeführte Beiträge. Auch der Arbeitnehmer kann in Schwierigkeiten geraten, wenn z.B. Rentenansprüche oder Krankenversicherungsschutz fehlen. 4. **Korrektes Vorgehen:** Bei Unsicherheiten sollte der Arbeitgeber vor der Abrechnung eine Klärung mit der Krankenkasse oder einem Steuerberater herbeiführen. **Fazit:** Das Ausweisen, aber Nichtabführen von Sozialabgaben ist nicht zulässig und kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber haben. Bei Unsicherheiten sollte immer rechtzeitig fachlicher Rat eingeholt werden. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Arbeitgeber/Beitrag-und-Meldung/beitrag-und-meldung_node.html) oder deiner zuständigen Krankenkasse.

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