In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern mitteilt, dass er 24.000 € an Sozialabgaben einbehält, diese Beträge aber tatsächlich nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich in der Regel um eine Straftat nach § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt). **Vorsatz** liegt vor, wenn der Arbeitgeber bewusst und gewollt die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Die Mitteilung an die Arbeitnehmer, dass die Beiträge einbehalten werden, und das anschließende Nichtabführen sprechen stark für vorsätzliches Handeln. Der Arbeitgeber weiß in diesem Fall, dass er die Beiträge abführen muss, tut es aber absichtlich nicht. **Rechtliche Folgen:** - Strafrechtlich drohen dem Arbeitgeber Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. - Zivilrechtlich bleibt die Verpflichtung zur Nachzahlung der Beiträge bestehen. - Die Arbeitnehmer sind in der Regel nicht haftbar, solange sie nicht an der Tat beteiligt sind. **Weitere Informationen:** - [§ 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html) - [Deutsche Rentenversicherung: Arbeitgeberpflichten](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Arbeitgeber/Beitrag/Beitragspflicht/beitragspflicht_node.html) **Fazit:** Das beschriebene Verhalten ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vorsätzlich und strafbar. Betroffene Arbeitnehmer sollten sich an die Sozialversicherungsträger oder einen Anwalt wenden.
In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber vom Lohn des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag (Summe X) einbehält und dem Arbeitnehmer mitteilt, dass dies für Sozialabgaben sei, den Betrag aber tatsächlich n... [mehr]
Vorsatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber bewusst und gewollt handelt, also weiß, dass er die Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt. Es... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber in der Lohnabrechnung Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ausweist, diese aber nicht an die zuständigen Sozialversicherungsträger... [mehr]
Ob ein Attest beim Arbeitgeber abgegeben werden muss oder ob eine frühzeitige Krankmeldung reicht, hängt von den Vorgaben im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder den betrieblichen Regelungen ab... [mehr]
Für Anträge auf Höhergruppierung im öffentlichen Dienst – etwa nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag für den &oum... [mehr]
Ob ein Arbeitgeber es als Vertrauensbruch ansieht, wenn du nicht mehr in die Direktversicherung einzahlen möchtest, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist die Direktvers... [mehr]
Ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dir bei einer Überempfindlichkeit gegen einen Arbeitsstoff (wie z. B. „AM V“ – vermutlich ein Arbeitsmittel oder Gefahrstoff) einen anderen... [mehr]
Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die vom Finanzamt übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), zu denen auch die Steuerklasse gehört, korrekt zu ber&u... [mehr]
Bossing – also systematisches Mobbing durch Vorgesetzte – ist eine sehr belastende Erfahrung, besonders wenn der Arbeitgeber nach außen hin ein positives, vielleicht sogar vorbildlic... [mehr]