Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die vom Finanzamt übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), zu denen auch die Steuerklasse gehört, korrekt zu ber&u... [mehr]
Bossing – also systematisches Mobbing durch Vorgesetzte – ist eine sehr belastende Erfahrung, besonders wenn der Arbeitgeber nach außen hin ein positives, vielleicht sogar vorbildliches Image pflegt. Die Verarbeitung solcher Erfahrungen ist ein längerer Prozess und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier einige Ansätze, die helfen können: 1. **Anerkennung der Erfahrung:** Es ist wichtig, das Erlebte als Unrecht und nicht als persönliches Versagen zu erkennen. Bossing ist ein Machtmissbrauch und liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. 2. **Austausch mit anderen:** Gespräche mit Vertrauenspersonen, Freunden oder in Selbsthilfegruppen können helfen, die eigenen Gefühle zu sortieren und sich verstanden zu fühlen. 3. **Professionelle Unterstützung:** Psychologische Beratung oder Therapie kann helfen, die Erlebnisse aufzuarbeiten, das Selbstwertgefühl zu stärken und Strategien für den Umgang mit den Folgen zu entwickeln. 4. **Dokumentation:** Auch im Nachhinein kann es hilfreich sein, die Vorfälle schriftlich festzuhalten. Das hilft, die Geschehnisse zu ordnen und zu reflektieren. 5. **Rechtliche Beratung:** In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich über rechtliche Möglichkeiten zu informieren, etwa bei einer Gewerkschaft, einem Anwalt oder einer Beratungsstelle für Mobbingopfer. 6. **Distanz schaffen:** Wenn möglich, hilft räumliche oder gedankliche Distanz zum alten Arbeitgeber, um sich neu zu orientieren und die eigenen Ressourcen wiederzuentdecken. 7. **Selbstfürsorge:** Aktivitäten, die guttun, wie Sport, Hobbys oder Entspannungstechniken, unterstützen die seelische Erholung. 8. **Akzeptanz der öffentlichen Wahrnehmung:** Es ist oft schwer zu ertragen, dass der Arbeitgeber in der Öffentlichkeit ein anderes Bild abgibt. Hier hilft es, sich klarzumachen, dass Fassade und Realität oft auseinanderklaffen und du nicht allein bist mit solchen Erfahrungen. Weitere Informationen und Unterstützung bieten beispielsweise die [Antidiskriminierungsstelle des Bundes](https://www.antidiskriminierungsstelle.de/) oder spezialisierte Beratungsstellen für Mobbingopfer. Die Verarbeitung braucht Zeit – es ist ein Prozess, in dem du dich nicht unter Druck setzen solltest.
Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die vom Finanzamt übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), zu denen auch die Steuerklasse gehört, korrekt zu ber&u... [mehr]
Opfer von kriminellen Arbeitgebern zu werden, ist aus mehreren Gründen besonders belastend: 1. **Vertrauensbruch:** Arbeit ist ein zentraler Lebensbereich. Wenn der Arbeitgeber, dem man vertraut... [mehr]
Arbeitgeber wie Amazon können den Lohn weitgehend einseitig bestimmen, weil das Arbeitsangebot und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt oft ungleich verteilt sind. In vielen Branchen – besond... [mehr]
In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber vom Lohn des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag (Summe X) einbehält und dem Arbeitnehmer mitteilt, dass dies für Sozialabgaben sei, den Betrag aber tatsächlich n... [mehr]
Vorsatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber bewusst und gewollt handelt, also weiß, dass er die Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt. Es... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern mitteilt, dass er 24.000 € an Sozialabgaben einbehält, diese Beträge aber tatsächlich nicht an die Sozialversicherungsträger abführ... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber in der Lohnabrechnung Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ausweist, diese aber nicht an die zuständigen Sozialversicherungsträger... [mehr]
Deine Chefin darf dir grundsätzlich keine Termine für eine Weiterbildung in deinen bereits genehmigten Urlaub legen. Der Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich geschützt (§ 1... [mehr]
Um ausstehende Zahlungen und ein fehlendes Arbeitszeugnis bei einem ehemaligen Arbeitgeber anzumahnen, empfiehlt sich ein schriftliches, sachliches und höfliches Vorgehen. Hier sind die wichtigst... [mehr]