Ja, du darfst grundsätzlich während einer Krankschreibung früher wieder zur Arbeit gehen, wenn du dich wieder gesund fühlst. Die Krankschreibung ist eine Arbeitsunfähigkeitsbe... [mehr]
Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die vom Finanzamt übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), zu denen auch die Steuerklasse gehört, korrekt zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber darf die Steuerklasse nicht eigenmächtig ändern oder verweigern, sie zu korrigieren, wenn eine neue Mitteilung vom Finanzamt vorliegt. Wenn du feststellst, dass die Steuerklasse falsch ist, solltest du dich zunächst an das zuständige Finanzamt wenden und dort die Korrektur beantragen. Das Finanzamt ändert dann die ELStAM, und der Arbeitgeber erhält diese Änderung elektronisch. Erst dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, die neue Steuerklasse ab dem nächsten Abrechnungszeitraum zu berücksichtigen. Eine nachträgliche Korrektur für bereits abgerechnete Monate ist in der Regel nicht vorgesehen. Der Arbeitgeber kann frühere Lohnabrechnungen meist nicht einfach rückwirkend ändern. Eventuelle zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt ausgeglichen. Zusammengefasst: - Der Arbeitgeber muss die aktuelle Steuerklasse laut ELStAM anwenden, sobald sie vorliegt. - Eine rückwirkende Korrektur für bereits abgerechnete Monate ist meist nicht möglich. - Eine Weigerung, die aktuelle Steuerklasse für die Zukunft zu berücksichtigen, ist nicht zulässig. - Für Korrekturen ist das Finanzamt zuständig, nicht der Arbeitgeber. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Lohnsteuer/lohnsteuer.html).
Ja, du darfst grundsätzlich während einer Krankschreibung früher wieder zur Arbeit gehen, wenn du dich wieder gesund fühlst. Die Krankschreibung ist eine Arbeitsunfähigkeitsbe... [mehr]
Ob ein Attest beim Arbeitgeber abgegeben werden muss oder ob eine frühzeitige Krankmeldung reicht, hängt von den Vorgaben im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder den betrieblichen Regelungen ab... [mehr]
Für Anträge auf Höhergruppierung im öffentlichen Dienst – etwa nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag für den &oum... [mehr]
Ob ein Arbeitgeber es als Vertrauensbruch ansieht, wenn du nicht mehr in die Direktversicherung einzahlen möchtest, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist die Direktvers... [mehr]
Ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dir bei einer Überempfindlichkeit gegen einen Arbeitsstoff (wie z. B. „AM V“ – vermutlich ein Arbeitsmittel oder Gefahrstoff) einen anderen... [mehr]
Bossing – also systematisches Mobbing durch Vorgesetzte – ist eine sehr belastende Erfahrung, besonders wenn der Arbeitgeber nach außen hin ein positives, vielleicht sogar vorbildlic... [mehr]
Opfer von kriminellen Arbeitgebern zu werden, ist aus mehreren Gründen besonders belastend: 1. **Vertrauensbruch:** Arbeit ist ein zentraler Lebensbereich. Wenn der Arbeitgeber, dem man vertraut... [mehr]
Arbeitgeber wie Amazon können den Lohn weitgehend einseitig bestimmen, weil das Arbeitsangebot und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt oft ungleich verteilt sind. In vielen Branchen – besond... [mehr]
In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber vom Lohn des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag (Summe X) einbehält und dem Arbeitnehmer mitteilt, dass dies für Sozialabgaben sei, den Betrag aber tatsächlich n... [mehr]