Ob die Mitarbeitenden der Pforte bei den Betriebsratswahlen mitwählen dürfen, hängt davon ab, ob sie wahlberechtigte Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind.... [mehr]
Ob ein Mitarbeiter dem Chef über einen anderen Kollegen Auskunft geben darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab: 1. **Arbeitsrecht und Datenschutz:** Grundsätzlich gilt am Arbeitsplatz das Prinzip der Vertraulichkeit und des Datenschutzes. Persönliche Informationen über Kollegen (z. B. Gesundheitsdaten, private Angelegenheiten) dürfen nicht ohne deren Einwilligung weitergegeben werden. Arbeitsbezogene Informationen (z. B. Arbeitsleistung, Verhalten am Arbeitsplatz) können im Rahmen der betrieblichen Notwendigkeit besprochen werden, insbesondere wenn der Chef dies im Zusammenhang mit der Arbeit fragt. 2. **Pflicht zur Wahrheit und Loyalität:** Mitarbeiter sind grundsätzlich zur Wahrheit verpflichtet, wenn sie vom Vorgesetzten befragt werden, insbesondere wenn es um arbeitsrelevante Themen geht. Allerdings besteht keine generelle Pflicht, Kollegen zu "verpetzen" oder private Informationen preiszugeben. 3. **Mobbing und Denunziation:** Es ist wichtig, dass solche Gespräche nicht zu Mobbing oder Denunziation führen. Wer bewusst falsche oder schädigende Informationen weitergibt, kann sich selbst strafbar machen oder arbeitsrechtliche Konsequenzen riskieren. **Fazit:** Ein Mitarbeiter darf dem Chef über einen anderen Kollegen berichten, wenn es um arbeitsbezogene und sachliche Informationen geht und der Anlass berechtigt ist. Persönliche oder vertrauliche Informationen sollten jedoch nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden. Im Zweifel ist Zurückhaltung und Sensibilität angebracht.
Ob die Mitarbeitenden der Pforte bei den Betriebsratswahlen mitwählen dürfen, hängt davon ab, ob sie wahlberechtigte Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind.... [mehr]
Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ gibt Empfehlungen zur Mindestfläche pro Mitarbeiter in Büroräumen:... [mehr]
Als Arbeitgeber hast du eine Fürsorgepflicht gegenüber deinen Mitarbeitenden und bist verpflichtet, für deren Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Wenn du feststellst, d... [mehr]
Ja, grundsätzlich benötigst du von jeder Person, die in den Videos klar erkennbar ist, eine Einwilligung – idealerweise schriftlich. Das ergibt sich aus dem Recht am eigenen Bild (&sec... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz in deren Abwesenheit zu sprechen. Allerdings gibt es dabei wichtige Grenzen und Regeln zu beachten: 1. **R... [mehr]
Ein Mitarbeiter kann fehlende Sprachkenntnisse grundsätzlich nicht zu seinem Vorteil nutzen, wenn es um die Verantwortung für Arbeitsfehler geht. In der Regel wird von Arbeitgebern erwartet,... [mehr]
Ob eine Arbeitsanweisung an einen Mitarbeiter bindend ist, hängt grundsätzlich vom Arbeitsvertrag und den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen ab. In Deutschland gilt das sogenannte Weisungs... [mehr]
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist grundsätzlich auf die Überlassung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung in Deutschland anwendbar. Entscheidend ist dabei, **wo** die Ar... [mehr]