Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenzen und Aspekte zu beachten: **1. Weisungsrecht und Fürsorgepflicht:** Arbeitgeber dürfen im Rahmen ihres Weisungsrechts Informationen einholen, um den Betriebsablauf zu organisieren. Allerdings muss dies im Einklang mit der Fürsorgepflicht gegenüber allen Beschäftigten stehen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber das Arbeitsklima nicht durch gezieltes Ausfragen oder das Schüren von Misstrauen gefährden darf. **2. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte:** Aussagen über Kollegen betreffen deren Persönlichkeitsrechte und ggf. auch den Datenschutz. Du bist nicht verpflichtet, private oder besonders schützenswerte Informationen über Kollegen preiszugeben. Solche Informationen dürfen auch nicht ohne berechtigtes Interesse weitergegeben werden. **3. Loyalitätspflicht:** Als Arbeitnehmer hast du eine Loyalitätspflicht gegenüber deinem Arbeitgeber, aber auch gegenüber deinen Kollegen. Das bedeutet, dass du nicht verpflichtet bist, dich an möglichen Intrigen oder Mobbing zu beteiligen. **4. Mögliche Folgen:** Wiederholtes Nachfragen kann das Betriebsklima belasten und zu Konflikten führen. Im schlimmsten Fall kann es als Versuch gewertet werden, dich in eine Rolle als "Informant" zu drängen, was arbeitsrechtlich problematisch ist, insbesondere wenn es um persönliche oder nicht arbeitsrelevante Themen geht. **Fazit:** Du bist nicht verpflichtet, über Kollegen zu berichten, insbesondere nicht über deren Privatleben oder persönliche Eigenschaften. Wenn du dich unwohl fühlst, kannst du höflich darauf hinweisen, dass du dazu keine Auskunft geben möchtest. Sollte der Druck anhalten oder sich daraus ein unangenehmes Arbeitsumfeld entwickeln, kann es sinnvoll sein, den Betriebsrat (sofern vorhanden) oder eine Vertrauensperson einzuschalten. Weitere Informationen findest du z.B. bei [DGB Rechtsschutz](https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsverhaeltnis/themen/beitrag/ansicht/arbeitsrecht/kollegen-bewerten-darf-der-chef-das/details/anzeige/). **Hinweis:** Diese Antwort ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Problemen empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]
Ob ein Abteilungsleiter Bereitschaftszeiten für seine Abteilung einführen darf, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen:** Bereitschaftszeiten m&... [mehr]
Ja, als Mitarbeiter einer niederländischen B.V. (Besloten Vennootschap) darfst du grundsätzlich einen Betriebsrat (niederländisch: "ondernemingsraad") gründen, sofern bes... [mehr]
Ja, in Deutschland darf der Arbeitgeber grundsätzlich ein einfaches Führungszeugnis verlangen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Verlangen eines Führungszeugnisses mu... [mehr]
Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich keine Körperrasur, wie das Rasieren der Achseln, verlangen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind... [mehr]
Ob ein Mitarbeiter dem Chef über einen anderen Kollegen Auskunft geben darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab: 1. **Arbeitsrecht und Datenschutz:** Grundsätzlich gilt am Arbeitsplat... [mehr]
Ein Arbeitszeugnis in der Schweiz ist ein schriftliches Dokument, das ein Arbeitgeber einem (ehemaligen) Arbeitnehmer ausstellt. Es dient als Nachweis über die Dauer und Art des Arbeitsverhä... [mehr]