Ja, du darfst grundsätzlich während einer Krankschreibung früher wieder zur Arbeit gehen, wenn du dich wieder gesund fühlst. Die Krankschreibung ist eine Arbeitsunfähigkeitsbe... [mehr]
Ob du während einer Krankschreibung in die Kneipe gehen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Während einer Krankschreibung bist du verpflichtet, alles zu unterlassen, was deine Genesung verzögern könnte. Aktivitäten, die deiner Gesundheit nicht schaden oder sogar förderlich sind, sind grundsätzlich erlaubt. Wenn dein Arzt dir beispielsweise wegen eines gebrochenen Arms oder einer leichten Erkältung eine Krankschreibung ausgestellt hat, spricht rechtlich meist nichts dagegen, eine Kneipe zu besuchen – vorausgesetzt, der Besuch steht deiner Genesung nicht entgegen. Bei psychischen Erkrankungen kann soziale Aktivität sogar hilfreich sein. Anders sieht es aus, wenn du wegen einer ansteckenden Krankheit (z. B. Grippe, Corona) krankgeschrieben bist oder der Arzt ausdrücklich Bettruhe verordnet hat. Dann wäre ein Kneipenbesuch nicht erlaubt und könnte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Wichtig: Dein Arbeitgeber darf dich nicht überwachen, aber wenn er zufällig davon erfährt und Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit hat, kann das zu Problemen führen. Im Streitfall musst du nachweisen, dass dein Verhalten deiner Genesung nicht geschadet hat. Fazit: Es kommt auf die Art der Erkrankung und die ärztlichen Anweisungen an. Im Zweifel solltest du Rücksprache mit deinem Arzt halten.
Ja, du darfst grundsätzlich während einer Krankschreibung früher wieder zur Arbeit gehen, wenn du dich wieder gesund fühlst. Die Krankschreibung ist eine Arbeitsunfähigkeitsbe... [mehr]
Um Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Deutschland zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 1. **Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall:** Der Arbeitsausfall muss auf wi... [mehr]
Ja, als Auszubildender (Azubi) darfst du grundsätzlich einen Nebenjob ausüben. Es gibt jedoch einige wichtige Einschränkungen und Voraussetzungen: 1. **Genehmigung des Ausbildungsbetri... [mehr]
Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]