Ist es verboten, in Abwesenheit des Vorgesetzten kritisch über ihn zu sprechen?

Antwort

Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Allerdings gibt es Grenzen: Beleidigungen, Verleumdungen oder üble Nachrede sind strafbar (§§ 185 ff. StGB). Konstruktive Kritik im Kollegenkreis ist erlaubt, solange sie sachlich bleibt und nicht die Persönlichkeitsrechte des Vorgesetzten verletzt. Im Arbeitsverhältnis kann es aber arbeitsrechtliche Konsequenzen geben, wenn du dich wiederholt oder in besonders verletzender Weise über deinen Vorgesetzten äußerst, insbesondere wenn dies das Betriebsklima stört oder den Betriebsfrieden gefährdet. Es empfiehlt sich daher, Kritik möglichst sachlich und respektvoll zu äußern und im Idealfall direkt mit dem Vorgesetzten zu besprechen.

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