Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sind. Dein Vorgesetzter darf dir zwar Anweisungen im Rahmen des sogenannten Direktionsrechts geben, aber diese müssen immer rechtlich und sachlich angemessen sein. Du musst dir insbesondere Folgendes nicht gefallen lassen: - **Diskriminierung oder Mobbing:** Niemand darf dich wegen deines Geschlechts, deiner Herkunft, Religion, Behinderung oder anderer persönlicher Merkmale benachteiligen oder schikanieren. - **Beleidigungen oder unangemessene Behandlung:** Respektloses oder beleidigendes Verhalten ist nicht zulässig. - **Anweisungen, die gegen Gesetze oder deinen Arbeitsvertrag verstoßen:** Du musst keine Aufgaben übernehmen, die illegal sind oder nicht zu deinen vertraglichen Pflichten gehören. - **Unzumutbare Arbeitsbedingungen:** Gesundheitsschutz und Arbeitsschutzgesetze müssen eingehalten werden. Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, kannst du dich an den Betriebsrat, die Personalabteilung oder – bei schwerwiegenden Fällen – an eine externe Beratungsstelle oder einen Anwalt wenden. Weitere Informationen findest du zum Beispiel bei der [Antidiskriminierungsstelle des Bundes](https://www.antidiskriminierungsstelle.de/) oder beim [Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)](https://www.dgb.de/).
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]
Ob ein Abteilungsleiter Bereitschaftszeiten für seine Abteilung einführen darf, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen:** Bereitschaftszeiten m&... [mehr]
Ja, als Mitarbeiter einer niederländischen B.V. (Besloten Vennootschap) darfst du grundsätzlich einen Betriebsrat (niederländisch: "ondernemingsraad") gründen, sofern bes... [mehr]
Ja, in Deutschland darf der Arbeitgeber grundsätzlich ein einfaches Führungszeugnis verlangen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Verlangen eines Führungszeugnisses mu... [mehr]
Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich keine Körperrasur, wie das Rasieren der Achseln, verlangen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind... [mehr]
Ein Arbeitszeugnis in der Schweiz ist ein schriftliches Dokument, das ein Arbeitgeber einem (ehemaligen) Arbeitnehmer ausstellt. Es dient als Nachweis über die Dauer und Art des Arbeitsverhä... [mehr]
In Deutschland gibt es grundsätzlich keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen nicht automatisch das Recht haben, unbezahlten Urlaub zu... [mehr]