Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sind. Dein Vorgesetzter darf dir zwar Anweisungen im Rahmen des sogenannten Direktionsrechts geben, aber diese müssen immer rechtlich und sachlich angemessen sein. Du musst dir insbesondere Folgendes nicht gefallen lassen: - **Diskriminierung oder Mobbing:** Niemand darf dich wegen deines Geschlechts, deiner Herkunft, Religion, Behinderung oder anderer persönlicher Merkmale benachteiligen oder schikanieren. - **Beleidigungen oder unangemessene Behandlung:** Respektloses oder beleidigendes Verhalten ist nicht zulässig. - **Anweisungen, die gegen Gesetze oder deinen Arbeitsvertrag verstoßen:** Du musst keine Aufgaben übernehmen, die illegal sind oder nicht zu deinen vertraglichen Pflichten gehören. - **Unzumutbare Arbeitsbedingungen:** Gesundheitsschutz und Arbeitsschutzgesetze müssen eingehalten werden. Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, kannst du dich an den Betriebsrat, die Personalabteilung oder – bei schwerwiegenden Fällen – an eine externe Beratungsstelle oder einen Anwalt wenden. Weitere Informationen findest du zum Beispiel bei der [Antidiskriminierungsstelle des Bundes](https://www.antidiskriminierungsstelle.de/) oder beim [Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)](https://www.dgb.de/).
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Um Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Deutschland zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 1. **Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall:** Der Arbeitsausfall muss auf wi... [mehr]
Ja, als Auszubildender (Azubi) darfst du grundsätzlich einen Nebenjob ausüben. Es gibt jedoch einige wichtige Einschränkungen und Voraussetzungen: 1. **Genehmigung des Ausbildungsbetri... [mehr]
Ja, du darfst grundsätzlich während einer Krankschreibung früher wieder zur Arbeit gehen, wenn du dich wieder gesund fühlst. Die Krankschreibung ist eine Arbeitsunfähigkeitsbe... [mehr]
Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Ob du während einer Krankschreibung in die Kneipe gehen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Während einer Krankschreibung bist du verpflichtet, alles zu unterlasse... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]