Um Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Deutschland zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 1. **Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall:** Der Arbeitsausfall muss auf wi... [mehr]
Ja, als Auszubildender (Azubi) darfst du grundsätzlich einen Nebenjob ausüben. Es gibt jedoch einige wichtige Einschränkungen und Voraussetzungen: 1. **Genehmigung des Ausbildungsbetriebs:** Du musst deinen Ausbildungsbetrieb über den Nebenjob informieren. In vielen Ausbildungsverträgen ist festgelegt, dass ein Nebenjob nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt ist. 2. **Arbeitszeitgesetz:** Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit darf nicht überschritten werden. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, das besonders strenge Regelungen zur Arbeitszeit enthält. Für Volljährige gilt das Arbeitszeitgesetz (maximal 48 Stunden pro Woche). 3. **Leistung in der Ausbildung:** Der Nebenjob darf deine Leistung und dein Engagement in der Ausbildung nicht beeinträchtigen. 4. **Konkurrenzverbot:** Du darfst keinen Nebenjob bei einem direkten Konkurrenten deines Ausbildungsbetriebs annehmen. 5. **Ruhezeiten:** Zwischen den Arbeitseinsätzen müssen gesetzliche Ruhezeiten eingehalten werden. 6. **Steuern und Sozialversicherung:** Wenn du mit dem Nebenjob und deiner Ausbildungsvergütung bestimmte Grenzen überschreitest, können Steuern und Sozialabgaben anfallen. Fazit: Ein Nebenjob ist möglich, solange die genannten Bedingungen eingehalten werden. Es empfiehlt sich, vor Aufnahme eines Nebenjobs das Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb zu suchen und sich ggf. beraten zu lassen (z.B. bei der IHK oder Handwerkskammer).
Um Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Deutschland zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 1. **Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall:** Der Arbeitsausfall muss auf wi... [mehr]
Ja, du darfst grundsätzlich während einer Krankschreibung früher wieder zur Arbeit gehen, wenn du dich wieder gesund fühlst. Die Krankschreibung ist eine Arbeitsunfähigkeitsbe... [mehr]
Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Ob du während einer Krankschreibung in die Kneipe gehen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Während einer Krankschreibung bist du verpflichtet, alles zu unterlasse... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]