Um Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Deutschland zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 1. **Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall:** Der Arbeitsausfall muss auf wi... [mehr]
Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertagszuschlag**: Das bedeutet, dass du zusätzlich zu deinem normalen Stundenlohn einen Zuschlag von 35 % bekommst, wenn du an einem Feiertag arbeitest. Beispiel: Verdient jemand 20 € pro Stunde, erhält er an einem Feiertag 20 € + 7 € (35 %) = 27 € pro Stunde. - **135 % Feiertagszuschlag**: Hierbei handelt es sich meist um einen Gesamtbetrag, also 100 % Grundlohn plus 135 % Zuschlag, also insgesamt 235 % des normalen Stundenlohns. Das kommt in der Praxis selten vor und ist meist in speziellen Tarifverträgen geregelt, etwa für besonders belastende Feiertage wie Weihnachten oder Silvester. **Wann welcher Zuschlag gilt, hängt ab von:** - Dem Arbeitsvertrag - Dem geltenden Tarifvertrag (z. B. im öffentlichen Dienst, in der Pflege, im Einzelhandel) - Gesetzlichen Regelungen (es gibt aber keinen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschlag, nur auf Ersatzruhetage) **Beispiele:** - Im öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es z. B. 35 % Zuschlag für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. - In manchen Branchen (z. B. Pflege, Gastronomie) kann an besonderen Feiertagen (z. B. 1. Mai, Weihnachten) ein Zuschlag von 135 % gezahlt werden. **Fazit:** Ob 35 % oder 135 % Zuschlag gezahlt werden, hängt vom jeweiligen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ab. Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung. Am besten prüfst du deinen Vertrag oder fragst in deiner Personalabteilung nach, welcher Zuschlag für welche Feiertage bei dir gilt. Weitere Infos findest du z. B. beim [Deutschen Gewerkschaftsbund](https://www.dgb.de/), [ver.di](https://www.verdi.de/) oder in deinem Tarifvertrag.
Um Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Deutschland zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 1. **Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall:** Der Arbeitsausfall muss auf wi... [mehr]
Ja, als Auszubildender (Azubi) darfst du grundsätzlich einen Nebenjob ausüben. Es gibt jedoch einige wichtige Einschränkungen und Voraussetzungen: 1. **Genehmigung des Ausbildungsbetri... [mehr]
Ja, du darfst grundsätzlich während einer Krankschreibung früher wieder zur Arbeit gehen, wenn du dich wieder gesund fühlst. Die Krankschreibung ist eine Arbeitsunfähigkeitsbe... [mehr]
Für den Herbst 2025 gibt es derzeit (Stand: Juni 2024) noch keine endgültige gesetzliche Festlegung zum Mindestlohn in Deutschland. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Janua... [mehr]
Ob du während einer Krankschreibung in die Kneipe gehen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Während einer Krankschreibung bist du verpflichtet, alles zu unterlasse... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]