Ja, als Auszubildender (Azubi) darfst du grundsätzlich einen Nebenjob ausüben. Es gibt jedoch einige wichtige Einschränkungen und Voraussetzungen: 1. **Genehmigung des Ausbildungsbetri... [mehr]
Um Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Deutschland zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 1. **Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall:** Der Arbeitsausfall muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen und vorübergehend sein. Außerdem muss er erheblich sein, d. h. mindestens 10 % der Beschäftigten im Betrieb haben einen Entgeltausfall von mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts. 2. **Betriebliche Voraussetzungen:** Im Betrieb oder der Betriebsabteilung müssen mindestens ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin beschäftigt sein. 3. **Persönliche Voraussetzungen:** Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein und dürfen nicht gekündigt oder vom Arbeitgeber aus anderen Gründen freigestellt sein. 4. **Anzeige bei der Agentur für Arbeit:** Der Arbeitsausfall muss der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt werden. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit
Ja, als Auszubildender (Azubi) darfst du grundsätzlich einen Nebenjob ausüben. Es gibt jedoch einige wichtige Einschränkungen und Voraussetzungen: 1. **Genehmigung des Ausbildungsbetri... [mehr]
Ja, du darfst grundsätzlich während einer Krankschreibung früher wieder zur Arbeit gehen, wenn du dich wieder gesund fühlst. Die Krankschreibung ist eine Arbeitsunfähigkeitsbe... [mehr]
Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Ob du während einer Krankschreibung in die Kneipe gehen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Während einer Krankschreibung bist du verpflichtet, alles zu unterlasse... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]