Ob die Mitarbeitenden der Pforte bei den Betriebsratswahlen mitwählen dürfen, hängt davon ab, ob sie wahlberechtigte Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind.... [mehr]
Während einer Insolvenz sind die Auswirkungen auf die Mitarbeiter unterschiedlich und hängen vom Verlauf des Insolvenzverfahrens ab. Grundsätzlich gilt: 1. **Insolvenzeröffnung:** Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernimmt ein Insolvenzverwalter die Kontrolle über das Unternehmen. Ziel ist es, das Unternehmen zu sanieren oder geordnet abzuwickeln. 2. **Lohnfortzahlung:** Für die letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung erhalten Mitarbeiter Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Dieses sichert den Nettolohn in dieser Zeit. 3. **Arbeitsverhältnisse:** Die Arbeitsverträge bleiben zunächst bestehen. Der Insolvenzverwalter prüft, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann. In dieser Zeit arbeiten die Mitarbeiter weiter. 4. **Kündigungen:** Der Insolvenzverwalter kann Arbeitsverhältnisse mit einer verkürzten Kündigungsfrist (maximal drei Monate zum Monatsende) kündigen, wenn betriebsbedingte Gründe vorliegen, etwa bei einer Betriebsschließung oder -verkleinerung. 5. **Sozialplan und Interessenausgleich:** Bei größeren Entlassungen wird oft ein Sozialplan mit dem Betriebsrat ausgehandelt, um die Folgen für die Mitarbeiter abzumildern. 6. **Betriebsübergang:** Wird das Unternehmen verkauft, können Mitarbeiter unter bestimmten Bedingungen mit übernommen werden (§ 613a BGB). Zusammengefasst: Während einer Insolvenz sind die Arbeitsplätze gefährdet, aber es gibt gesetzliche Regelungen zum Schutz der Mitarbeiter, insbesondere durch das Insolvenzgeld und besondere Kündigungsfristen.
Ob die Mitarbeitenden der Pforte bei den Betriebsratswahlen mitwählen dürfen, hängt davon ab, ob sie wahlberechtigte Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind.... [mehr]
Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ gibt Empfehlungen zur Mindestfläche pro Mitarbeiter in Büroräumen:... [mehr]
Als Arbeitgeber hast du eine Fürsorgepflicht gegenüber deinen Mitarbeitenden und bist verpflichtet, für deren Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Wenn du feststellst, d... [mehr]
Die Stufenvorwegnahme ist ein Begriff aus dem Tarifrecht, insbesondere im öffentlichen Dienst (z.B. TVöD, TV-L). Sie bedeutet, dass Beschäftigte in eine höhere Erfahrungsstufe ihre... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Ein Mitarbeiter kann fehlende Sprachkenntnisse grundsätzlich nicht zu seinem Vorteil nutzen, wenn es um die Verantwortung für Arbeitsfehler geht. In der Regel wird von Arbeitgebern erwartet,... [mehr]
Ob eine Arbeitsanweisung an einen Mitarbeiter bindend ist, hängt grundsätzlich vom Arbeitsvertrag und den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen ab. In Deutschland gilt das sogenannte Weisungs... [mehr]
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist grundsätzlich auf die Überlassung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung in Deutschland anwendbar. Entscheidend ist dabei, **wo** die Ar... [mehr]
Ja, es ist arbeitsrechtlich zulässig, Mitarbeiter eines Dienstleistungsunternehmens eine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsvereinbarung unterzeichnen zu lassen. Arbeitgeber haben ein berechti... [mehr]
Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ist das Stundenkonto (z. B. Überstunden, Gleitzeitguthaben) ein wichtiger Punkt. Grundsätzlich gilt: **1. Bis zum Insolvenzantrag entstandene Stunden:**... [mehr]