Darf ein Auftraggeber das Arbeitsverhalten der Mitarbeiter seines Auftragnehmers beeinflussen?

Antwort

Grundsätzlich darf ein Auftraggeber nicht direkt in das Arbeitsverhalten der Mitarbeiter seines Auftragnehmers eingreifen. Die Mitarbeiter stehen in einem Arbeitsverhältnis zum Auftragnehmer, nicht zum Auftraggeber. Das Weisungsrecht (Direktionsrecht) liegt beim Arbeitgeber, also beim Auftragnehmer. Wenn der Auftraggeber direkt Anweisungen an die Mitarbeiter des Auftragnehmers gibt oder deren Arbeitsverhalten steuert, besteht die Gefahr einer sogenannten **Scheinselbstständigkeit** oder einer **unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung**. Das kann rechtliche Konsequenzen haben, etwa Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen oder Bußgelder. Der Auftraggeber kann jedoch im Rahmen des Dienst- oder Werkvertrags bestimmte Anforderungen an das Ergebnis oder die Qualität der Arbeit stellen und diese kontrollieren. Wie die Mitarbeiter des Auftragnehmers diese Anforderungen erfüllen, liegt aber in der Verantwortung des Auftragnehmers. **Ausnahme:** In bestimmten Fällen, etwa bei Werkverträgen mit klaren Vorgaben zur Ausführung, kann der Auftraggeber fachliche Anforderungen oder Ergebnisse vorgeben, aber nicht das konkrete Verhalten oder die Arbeitsweise der einzelnen Mitarbeiter steuern. **Fazit:** Ein Eingreifen in das Arbeitsverhalten der Mitarbeiter des Auftragnehmers ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Auftraggeber sollte sich auf die Kontrolle des Arbeitsergebnisses beschränken. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/) oder beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/).

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