In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die verpflichtenden Pausen während der Arbeitszeit. Die wichtigsten Vorgaben sind: - **Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden**... [mehr]
Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ist das Stundenkonto (z. B. Überstunden, Gleitzeitguthaben) ein wichtiger Punkt. Grundsätzlich gilt: **1. Bis zum Insolvenzantrag entstandene Stunden:** Offene Überstunden oder Guthaben auf dem Stundenkonto, die bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung entstanden sind, gelten als sogenannte Insolvenzforderungen. Diese musst du beim Insolvenzverwalter anmelden. Sie werden in der Regel nur anteilig aus der Insolvenzmasse beglichen, oft erhält man nur einen Bruchteil des Guthabens ausgezahlt. **2. Nach Insolvenzeröffnung entstandene Stunden:** Stunden, die nach der Insolvenzeröffnung geleistet werden, gelten als sogenannte Masseverbindlichkeiten. Diese müssen vorrangig aus der Insolvenzmasse bezahlt werden und werden in der Regel vollständig ausgezahlt. **3. Insolvenzgeld:** Für Lohnansprüche (inklusive Überstundenvergütung), die in den letzten drei Monaten vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, kann Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Das gilt aber nur für tatsächlich gearbeitete und noch nicht bezahlte Stunden, nicht für reine Zeitguthaben. **Wichtig:** - Die genaue Behandlung kann je nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und Einzelfall variieren. - Es empfiehlt sich, alle Ansprüche und das Stundenkonto genau zu dokumentieren und sich ggf. rechtlich beraten zu lassen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/insolvenzgeld) oder beim [Deutschen Gewerkschaftsbund](https://www.dgb.de/). **Fazit:** Bei Insolvenz solltest du dein Stundenkonto prüfen, Ansprüche anmelden und ggf. Insolvenzgeld beantragen. Die Auszahlung hängt vom Zeitpunkt der Entstehung der Stunden und der Insolvenzmasse ab.
In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die verpflichtenden Pausen während der Arbeitszeit. Die wichtigsten Vorgaben sind: - **Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden**... [mehr]
Im Einzelhandel gilt bei einer 30-Stunden-Woche grundsätzlich Folgendes: Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag, an dem du laut deinem Arbeitsplan normalerweise gearbeitet hättes... [mehr]
Wenn du etwa 2 Stunden im Minus bist, aber insgesamt Überstunden von 9 Stunden hast, ist das in der Regel kein Problem. Die 2 Stunden Minus werden durch deine 9 Überstunden mehr als ausgegli... [mehr]
Ein Minijobber darf ausnahmsweise mehr arbeiten, wenn sogenannte **unvorhersehbare Ausnahmesituationen** eintreten. Das bedeutet, dass die monatliche Verdienstgrenze (derzeit 538 €) oder die Arbe... [mehr]
Die maximale Dauer einer Rufbereitschaft im Nachtdienst ist in Deutschland gesetzlich nicht exakt auf eine bestimmte Stundenzahl begrenzt, sondern richtet sich nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetze... [mehr]
Wenn du weniger vertraglich vereinbarte Stunden arbeitest, als im Arbeitsvertrag festgelegt, und dein Arbeitgeber dies nicht ändert, kann das ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung... [mehr]
Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich verlangen, dass die Arbeitszeit korrekt erfasst wird. Allerdings ist es rechtlich umstritten, ob er dich verpflichten kann, dafür dein privates Handy zu nu... [mehr]
Bereitschaftsdienst im Arbeitsrecht für Pflegekräfte bedeutet, dass sich die Mitarbeitenden an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort (meist in der Einrichtung oder Klinik) aufhalten müss... [mehr]
Nach deutschem Arbeitsrecht, insbesondere dem **Arbeitszeitgesetz (ArbZG)**, ist es grundsätzlich nicht erlaubt, 17 Tage am Stück ohne einen freien Tag zu arbeiten. **Wichtige Regelungen:**... [mehr]
Nein, zehn Stunden Arbeit am Stück ohne Pause sind für Pflegende, die alleine im Nachtdienst arbeiten, in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gi... [mehr]