Die maximale Dauer einer Rufbereitschaft im Nachtdienst ist in Deutschland gesetzlich nicht exakt auf eine bestimmte Stundenzahl begrenzt, sondern richtet sich nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetze... [mehr]
Nein, zehn Stunden Arbeit am Stück ohne Pause sind für Pflegende, die alleine im Nachtdienst arbeiten, in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt: - Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. - Nach spätestens sechs Stunden Arbeit muss eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden (§ 4 ArbZG). Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind es mindestens 45 Minuten Pause. - Die Pausen müssen im Voraus feststehen und dürfen nicht einfach an das Ende der Arbeitszeit gelegt werden. Auch wenn Pflegende im Nachtdienst oft alleine sind, entbindet das den Arbeitgeber nicht von der Pflicht, Pausen zu ermöglichen. In der Praxis ist es jedoch häufig schwierig, Pausen zu nehmen, wenn keine Vertretung da ist. Das ist arbeitsrechtlich problematisch und kann zu Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz führen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der Pausen sicherzustellen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitszeit/arbeitszeit.html). **Fazit:** Zehn Stunden ohne Pause sind nicht erlaubt – auch nicht im Nachtdienst. Pausen müssen gewährt und genommen werden.
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Im Einzelhandel gilt bei einer 30-Stunden-Woche grundsätzlich Folgendes: Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag, an dem du laut deinem Arbeitsplan normalerweise gearbeitet hättes... [mehr]
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Ein Minijobber darf ausnahmsweise mehr arbeiten, wenn sogenannte **unvorhersehbare Ausnahmesituationen** eintreten. Das bedeutet, dass die monatliche Verdienstgrenze (derzeit 538 €) oder die Arbe... [mehr]
In Deutschland ist die Pause im Nachtdienst für Pflegekräfte gesetzlich durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Nach § 4 ArbZG steht Arbeitnehmern bei einer Arbeitszeit von mehr a... [mehr]
Wenn du weniger vertraglich vereinbarte Stunden arbeitest, als im Arbeitsvertrag festgelegt, und dein Arbeitgeber dies nicht ändert, kann das ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung... [mehr]
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Ob Pflegende in der Psychiatrie einen Anspruch auf Wege- bzw. Umkleidezeit haben, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom geltenden Tarifvertrag und den betrieblichen Regelungen. **1. T... [mehr]