Aus welchen Gründen darf ein Minijobber ausnahmsweise mehr arbeiten?

Antwort

Ein Minijobber darf ausnahmsweise mehr arbeiten, wenn sogenannte **unvorhersehbare Ausnahmesituationen** eintreten. Das bedeutet, dass die monatliche Verdienstgrenze (derzeit 538 €) oder die Arbeitszeitgrenze (im Jahresdurchschnitt) kurzfristig überschritten werden kann, wenn dies **nicht planbar** war. Typische Gründe sind: - **Krankheitsvertretung**: Ein anderer Mitarbeiter fällt unerwartet aus, und der Minijobber springt ein. - **Betriebsbedingte Notfälle**: Es gibt einen plötzlichen, unvorhersehbaren Arbeitsanfall, z. B. durch einen Großauftrag oder eine Inventur. - **Unvorhergesehene Ereignisse**: Naturkatastrophen, technische Defekte oder andere außergewöhnliche Situationen. Wichtig ist, dass diese Mehrarbeit **nicht regelmäßig** vorkommt und im Jahresdurchschnitt die Verdienstgrenze nicht überschritten wird. Die Überschreitung muss also **vorübergehend und ausnahmsweise** sein. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_geringfuegige-beschaeftigung/03_verdienstgrenze/verdienstgrenze_node.html).

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