Wenn du etwa 2 Stunden im Minus bist, aber insgesamt Überstunden von 9 Stunden hast, ist das in der Regel kein Problem. Die 2 Stunden Minus werden durch deine 9 Überstunden mehr als ausgegli... [mehr]
Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich verlangen, dass die Arbeitszeit korrekt erfasst wird. Allerdings ist es rechtlich umstritten, ob er dich verpflichten kann, dafür dein privates Handy zu nutzen. Nach deutschem Arbeitsrecht gilt: Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Er kann zwar ein bestimmtes System vorgeben, aber er darf dich in der Regel nicht dazu zwingen, dein privates Smartphone für betriebliche Zwecke einzusetzen. Das ergibt sich aus dem sogenannten „Zweckübertragungsverbot“ und dem Schutz deiner Privatsphäre. Möchte der Arbeitgeber eine App zur Zeiterfassung nutzen, muss er dir in der Regel ein entsprechendes Gerät (z. B. ein Diensthandy) zur Verfügung stellen oder eine andere Möglichkeit anbieten. Eine Verpflichtung, das eigene Handy zu nutzen, ist ohne deine ausdrückliche Zustimmung nicht zulässig. Zusammengefasst: Nein, dein Arbeitgeber darf dich in der Regel nicht verpflichten, deine Arbeitszeit auf deinem eigenen Handy zu erfassen. Du kannst verlangen, dass dir eine alternative Möglichkeit zur Zeiterfassung angeboten wird. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Gewerkschaft ver.di](https://www.verdi.de/themen/arbeit/++co++e2e2e2e2-2e2e-2e2e-2e2e-2e2e2e2e2e2e) oder beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitszeit/arbeitszeit.html).
Wenn du etwa 2 Stunden im Minus bist, aber insgesamt Überstunden von 9 Stunden hast, ist das in der Regel kein Problem. Die 2 Stunden Minus werden durch deine 9 Überstunden mehr als ausgegli... [mehr]
Ein Minijobber darf ausnahmsweise mehr arbeiten, wenn sogenannte **unvorhersehbare Ausnahmesituationen** eintreten. Das bedeutet, dass die monatliche Verdienstgrenze (derzeit 538 €) oder die Arbe... [mehr]
Die maximale Dauer einer Rufbereitschaft im Nachtdienst ist in Deutschland gesetzlich nicht exakt auf eine bestimmte Stundenzahl begrenzt, sondern richtet sich nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetze... [mehr]
Wenn du weniger vertraglich vereinbarte Stunden arbeitest, als im Arbeitsvertrag festgelegt, und dein Arbeitgeber dies nicht ändert, kann das ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung... [mehr]
Bereitschaftsdienst im Arbeitsrecht für Pflegekräfte bedeutet, dass sich die Mitarbeitenden an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort (meist in der Einrichtung oder Klinik) aufhalten müss... [mehr]
Nach deutschem Arbeitsrecht, insbesondere dem **Arbeitszeitgesetz (ArbZG)**, ist es grundsätzlich nicht erlaubt, 17 Tage am Stück ohne einen freien Tag zu arbeiten. **Wichtige Regelungen:**... [mehr]
Nein, zehn Stunden Arbeit am Stück ohne Pause sind für Pflegende, die alleine im Nachtdienst arbeiten, in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gi... [mehr]
In Deutschland gibt es grundsätzlich kein generelles Anrecht auf eine 40-Stunden-Woche. Die Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Vereinbarungen geregelt. Das A... [mehr]
Der Überstundenabbau durch verkürzte Arbeitstage ist grundsätzlich möglich, muss aber bestimmte Regelungen und Voraussetzungen erfüllen. Hier die wichtigsten Punkte: 1. **Ges... [mehr]
Wenn du bei einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage hast, rechnest du den Urlaubsanspruch für eine 4-Tage-Woche wie folgt um: **Formel:** Urlaubstage bei 4-Tage-Woche = (Urlaubstage bei 5-Tage-Woche... [mehr]