Darf der Arbeitgeber mich verpflichten, die Arbeitszeiterfassung auf meinem privaten Handy zu machen?

Antwort

Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich verlangen, dass die Arbeitszeit korrekt erfasst wird. Allerdings ist es rechtlich umstritten, ob er dich verpflichten kann, dafür dein privates Handy zu nutzen. Nach deutschem Arbeitsrecht gilt: Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Er kann zwar ein bestimmtes System vorgeben, aber er darf dich in der Regel nicht dazu zwingen, dein privates Smartphone für betriebliche Zwecke einzusetzen. Das ergibt sich aus dem sogenannten „Zweckübertragungsverbot“ und dem Schutz deiner Privatsphäre. Möchte der Arbeitgeber eine App zur Zeiterfassung nutzen, muss er dir in der Regel ein entsprechendes Gerät (z. B. ein Diensthandy) zur Verfügung stellen oder eine andere Möglichkeit anbieten. Eine Verpflichtung, das eigene Handy zu nutzen, ist ohne deine ausdrückliche Zustimmung nicht zulässig. Zusammengefasst: Nein, dein Arbeitgeber darf dich in der Regel nicht verpflichten, deine Arbeitszeit auf deinem eigenen Handy zu erfassen. Du kannst verlangen, dass dir eine alternative Möglichkeit zur Zeiterfassung angeboten wird. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Gewerkschaft ver.di](https://www.verdi.de/themen/arbeit/++co++e2e2e2e2-2e2e-2e2e-2e2e-2e2e2e2e2e2e) oder beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitszeit/arbeitszeit.html).

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