Besteht Anspruch auf eine 40-Stunden-Woche auch bei kürzeren Arbeitstagen?

Antwort

In Deutschland gibt es grundsätzlich kein generelles Anrecht auf eine 40-Stunden-Woche. Die Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Vereinbarungen geregelt. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt lediglich fest, dass die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf, sie kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Ob du an einzelnen Tagen weniger oder mehr arbeiten kannst, hängt von den vertraglichen oder tariflichen Regelungen ab. Ein Anrecht darauf, die 40 Stunden auf kürzere Arbeitstage zu verteilen (z. B. vier Tage à 10 Stunden), besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder der Arbeitgeber zustimmt. Zusammengefasst: - Ein Anrecht auf eine 40-Stunden-Woche besteht nur, wenn dies im Vertrag oder Tarifvertrag geregelt ist. - Die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage ist ebenfalls vertraglich oder betrieblich zu regeln. - Ohne entsprechende Vereinbarung gibt es keinen Anspruch darauf, die 40 Stunden auf weniger, aber längere Arbeitstage zu verteilen. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitszeit/arbeitszeit.html).

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