Wenn du etwa 2 Stunden im Minus bist, aber insgesamt Überstunden von 9 Stunden hast, ist das in der Regel kein Problem. Die 2 Stunden Minus werden durch deine 9 Überstunden mehr als ausgegli... [mehr]
Bereitschaftsdienst im Arbeitsrecht für Pflegekräfte bedeutet, dass sich die Mitarbeitenden an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort (meist in der Einrichtung oder Klinik) aufhalten müssen, um bei Bedarf sofort die Arbeit aufzunehmen. Während des Bereitschaftsdienstes kann die Pflegekraft ruhen oder anderen Tätigkeiten nachgehen, muss aber jederzeit einsatzbereit sein. **Arbeitsrechtliche Grundlagen:** 1. **Arbeitszeit:** Bereitschaftsdienst zählt nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) grundsätzlich als Arbeitszeit. Das gilt auch für Zeiten, in denen keine aktive Arbeit verrichtet wird, solange die Anwesenheitspflicht besteht. 2. **Vergütung:** Die Vergütung für Bereitschaftsdienst kann tariflich oder arbeitsvertraglich geregelt sein. Häufig wird nicht die volle Arbeitszeit vergütet, sondern ein prozentualer Anteil (z. B. 25–60 % des regulären Stundenlohns), abhängig von der tatsächlichen Beanspruchung und den Tarifverträgen (z. B. TVöD für den öffentlichen Dienst). 3. **Höchstgrenzen:** Das Arbeitszeitgesetz sieht Höchstgrenzen für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit vor (maximal 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt von 6 Monaten). Bereitschaftsdienst wird dabei mitgerechnet. Ausnahmen sind unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa durch Tarifverträge. 4. **Ruhezeiten:** Nach dem Bereitschaftsdienst muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden (§ 5 ArbZG). Verkürzungen sind nur in Ausnahmefällen und mit Ausgleich möglich. 5. **Unterscheidung zu Rufbereitschaft:** Im Unterschied zum Bereitschaftsdienst muss sich die Pflegekraft bei der Rufbereitschaft nicht an einem bestimmten Ort aufhalten, sondern lediglich erreichbar sein. Die Zeit der Rufbereitschaft gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn tatsächlich gearbeitet wird. **Wichtige Hinweise:** - Die genaue Ausgestaltung richtet sich oft nach Tarifverträgen (z. B. TVöD, AVR Caritas, BAT-KF). - Es gibt spezielle Regelungen für den Gesundheits- und Pflegebereich, die von den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften abweichen können. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Arbeitszeitgesetz](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitszeit/arbeitszeit.html) - [TVöD – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed/tvoed-node.html) Bei konkreten Fragen zur eigenen Situation empfiehlt sich eine Beratung durch den Betriebsrat, die Personalabteilung oder eine Fachgewerkschaft wie ver.di.
Wenn du etwa 2 Stunden im Minus bist, aber insgesamt Überstunden von 9 Stunden hast, ist das in der Regel kein Problem. Die 2 Stunden Minus werden durch deine 9 Überstunden mehr als ausgegli... [mehr]
Ein Minijobber darf ausnahmsweise mehr arbeiten, wenn sogenannte **unvorhersehbare Ausnahmesituationen** eintreten. Das bedeutet, dass die monatliche Verdienstgrenze (derzeit 538 €) oder die Arbe... [mehr]
Die maximale Dauer einer Rufbereitschaft im Nachtdienst ist in Deutschland gesetzlich nicht exakt auf eine bestimmte Stundenzahl begrenzt, sondern richtet sich nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetze... [mehr]
In Deutschland ist die Pause im Nachtdienst für Pflegekräfte gesetzlich durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Nach § 4 ArbZG steht Arbeitnehmern bei einer Arbeitszeit von mehr a... [mehr]
Wenn du weniger vertraglich vereinbarte Stunden arbeitest, als im Arbeitsvertrag festgelegt, und dein Arbeitgeber dies nicht ändert, kann das ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung... [mehr]
Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich verlangen, dass die Arbeitszeit korrekt erfasst wird. Allerdings ist es rechtlich umstritten, ob er dich verpflichten kann, dafür dein privates Handy zu nu... [mehr]
Nach deutschem Arbeitsrecht, insbesondere dem **Arbeitszeitgesetz (ArbZG)**, ist es grundsätzlich nicht erlaubt, 17 Tage am Stück ohne einen freien Tag zu arbeiten. **Wichtige Regelungen:**... [mehr]
Nein, zehn Stunden Arbeit am Stück ohne Pause sind für Pflegende, die alleine im Nachtdienst arbeiten, in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gi... [mehr]
Nach deutschem Arbeitsrecht, insbesondere dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), gilt Folgendes: **Pausenregelung:** Nach § 4 ArbZG müssen Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu... [mehr]
In Deutschland gibt es grundsätzlich kein generelles Anrecht auf eine 40-Stunden-Woche. Die Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Vereinbarungen geregelt. Das A... [mehr]