Wie ist Bereitschaftsdienst arbeitsrechtlich für Pflegekräfte geregelt?

Antwort

Bereitschaftsdienst im Arbeitsrecht für Pflegekräfte bedeutet, dass sich die Mitarbeitenden an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort (meist in der Einrichtung oder Klinik) aufhalten müssen, um bei Bedarf sofort die Arbeit aufzunehmen. Während des Bereitschaftsdienstes kann die Pflegekraft ruhen oder anderen Tätigkeiten nachgehen, muss aber jederzeit einsatzbereit sein. **Arbeitsrechtliche Grundlagen:** 1. **Arbeitszeit:** Bereitschaftsdienst zählt nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) grundsätzlich als Arbeitszeit. Das gilt auch für Zeiten, in denen keine aktive Arbeit verrichtet wird, solange die Anwesenheitspflicht besteht. 2. **Vergütung:** Die Vergütung für Bereitschaftsdienst kann tariflich oder arbeitsvertraglich geregelt sein. Häufig wird nicht die volle Arbeitszeit vergütet, sondern ein prozentualer Anteil (z. B. 25–60 % des regulären Stundenlohns), abhängig von der tatsächlichen Beanspruchung und den Tarifverträgen (z. B. TVöD für den öffentlichen Dienst). 3. **Höchstgrenzen:** Das Arbeitszeitgesetz sieht Höchstgrenzen für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit vor (maximal 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt von 6 Monaten). Bereitschaftsdienst wird dabei mitgerechnet. Ausnahmen sind unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa durch Tarifverträge. 4. **Ruhezeiten:** Nach dem Bereitschaftsdienst muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden (§ 5 ArbZG). Verkürzungen sind nur in Ausnahmefällen und mit Ausgleich möglich. 5. **Unterscheidung zu Rufbereitschaft:** Im Unterschied zum Bereitschaftsdienst muss sich die Pflegekraft bei der Rufbereitschaft nicht an einem bestimmten Ort aufhalten, sondern lediglich erreichbar sein. Die Zeit der Rufbereitschaft gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn tatsächlich gearbeitet wird. **Wichtige Hinweise:** - Die genaue Ausgestaltung richtet sich oft nach Tarifverträgen (z. B. TVöD, AVR Caritas, BAT-KF). - Es gibt spezielle Regelungen für den Gesundheits- und Pflegebereich, die von den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften abweichen können. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Arbeitszeitgesetz](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitszeit/arbeitszeit.html) - [TVöD – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed/tvoed-node.html) Bei konkreten Fragen zur eigenen Situation empfiehlt sich eine Beratung durch den Betriebsrat, die Personalabteilung oder eine Fachgewerkschaft wie ver.di.

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