Kann man die Pause im Nachtdienst für Pflegekräfte umgehen?

Antwort

In Deutschland ist die Pause im Nachtdienst für Pflegekräfte gesetzlich durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Nach § 4 ArbZG steht Arbeitnehmern bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten zu, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Diese Pausen dienen dem Gesundheitsschutz und sind grundsätzlich verpflichtend. Ein Umgehen der Pause ist rechtlich nicht zulässig. Auch wenn in der Praxis Pausen manchmal nicht genommen werden können (z. B. wegen Personalmangel oder Notfällen), bleibt der Arbeitgeber verpflichtet, die Einhaltung der Pausen sicherzustellen. Werden Pausen nicht gewährt, kann dies arbeitsrechtliche und ggf. auch haftungsrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber haben. Ausnahmen sind nur in sehr seltenen, gesetzlich geregelten Notfällen möglich, etwa bei Katastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen (§ 14 ArbZG). Auch tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen können Details zur Pausengestaltung enthalten, dürfen aber die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht unterschreiten. Wird die Pause nicht genommen, muss sie nachgeholt oder als Arbeitszeit vergütet werden. Pflegekräfte sollten solche Situationen dokumentieren und mit dem Arbeitgeber besprechen. Weitere Informationen: - [Arbeitszeitgesetz (ArbZG)](https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html) - [Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)](https://www.dbfk.de/) Zusammengefasst: Die Pause im Nachtdienst ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nicht einfach umgangen werden.

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