Wie lauten die Löschungsfristen für Daten einer Personalakte?

Antwort

Die Löschungsfristen für Daten in einer Personalakte richten sich in Deutschland nach verschiedenen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und spezialgesetzlichen Regelungen wie dem Arbeitsrecht. **Grundsatz:** Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich sind (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO, „Speicherbegrenzung“). **Konkret bedeutet das:** - **Während des Arbeitsverhältnisses:** Die Daten dürfen während des laufenden Arbeitsverhältnisses gespeichert und genutzt werden. - **Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses:** Nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters müssen die Daten grundsätzlich gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Es gibt jedoch gesetzliche Aufbewahrungsfristen, die eine längere Speicherung rechtfertigen können. **Wichtige Fristen im Überblick:** 1. **Allgemeine Verjährungsfrist (zivilrechtliche Ansprüche):** 3 Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde (§ 195 BGB). Beispiel: Arbeitsverhältnis endet am 31.05.2024 → Fristende: 31.12.2027. 2. **Aufbewahrungsfristen nach Steuer- und Sozialrecht:** - Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise, Lohnsteuerunterlagen: 6 Jahre (§ 147 AO, § 41 EStG). - Buchungsbelege, Handelsbücher: 10 Jahre (§ 257 HGB, § 147 AO). 3. **Bewerbungsunterlagen:** - Bei Absage: i.d.R. 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens (wegen möglicher Klagen nach dem AGG). **Fazit:** Die meisten personenbezogenen Daten in der Personalakte sollten spätestens 3 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelöscht werden, sofern keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Steuer- und sozialversicherungsrechtlich relevante Unterlagen dürfen bis zu 6 bzw. 10 Jahre aufbewahrt werden. **Wichtig:** Nach Ablauf der jeweiligen Fristen müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden. Es empfiehlt sich, ein Löschkonzept zu erstellen und regelmäßig zu überprüfen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html).

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