Ob ein Mitarbeiter dem Chef über einen anderen Kollegen Auskunft geben darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab: 1. **Arbeitsrecht und Datenschutz:** Grundsätzlich gilt am Arbeitsplat... [mehr]
Die Löschungsfristen für Daten in einer Personalakte richten sich in Deutschland nach verschiedenen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und spezialgesetzlichen Regelungen wie dem Arbeitsrecht. **Grundsatz:** Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich sind (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO, „Speicherbegrenzung“). **Konkret bedeutet das:** - **Während des Arbeitsverhältnisses:** Die Daten dürfen während des laufenden Arbeitsverhältnisses gespeichert und genutzt werden. - **Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses:** Nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters müssen die Daten grundsätzlich gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Es gibt jedoch gesetzliche Aufbewahrungsfristen, die eine längere Speicherung rechtfertigen können. **Wichtige Fristen im Überblick:** 1. **Allgemeine Verjährungsfrist (zivilrechtliche Ansprüche):** 3 Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde (§ 195 BGB). Beispiel: Arbeitsverhältnis endet am 31.05.2024 → Fristende: 31.12.2027. 2. **Aufbewahrungsfristen nach Steuer- und Sozialrecht:** - Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise, Lohnsteuerunterlagen: 6 Jahre (§ 147 AO, § 41 EStG). - Buchungsbelege, Handelsbücher: 10 Jahre (§ 257 HGB, § 147 AO). 3. **Bewerbungsunterlagen:** - Bei Absage: i.d.R. 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens (wegen möglicher Klagen nach dem AGG). **Fazit:** Die meisten personenbezogenen Daten in der Personalakte sollten spätestens 3 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelöscht werden, sofern keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Steuer- und sozialversicherungsrechtlich relevante Unterlagen dürfen bis zu 6 bzw. 10 Jahre aufbewahrt werden. **Wichtig:** Nach Ablauf der jeweiligen Fristen müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden. Es empfiehlt sich, ein Löschkonzept zu erstellen und regelmäßig zu überprüfen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html).
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Nein, die Arbeitgeberin erhält in der Regel nicht automatisch den vollen Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Adresse der Kinder von Mitarbeitenden, nur w... [mehr]
Die Nutzung privater E-Mail-Accounts für dienstliche Zwecke, wie etwa die Teilnahme an Unternehmenstrainings, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht in der Regel **nicht zulässig** und problem... [mehr]