Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Die Nutzung privater E-Mail-Accounts für dienstliche Zwecke, wie etwa die Teilnahme an Unternehmenstrainings, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht in der Regel **nicht zulässig** und problematisch. Hier die wichtigsten Gründe: 1. **Datenschutz (DSGVO):** Personenbezogene Daten von Mitarbeitern dürfen nur auf sicheren, vom Arbeitgeber kontrollierten Systemen verarbeitet werden. Private E-Mail-Accounts liegen außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens, sodass der Schutz der Daten nicht gewährleistet ist. 2. **IT-Sicherheit:** Private E-Mail-Konten bieten meist nicht das gleiche Sicherheitsniveau wie geschäftliche Accounts. Es besteht ein erhöhtes Risiko für Datenverlust, Phishing oder unbefugten Zugriff. 3. **Compliance und Nachvollziehbarkeit:** Unternehmen sind verpflichtet, dienstliche Kommunikation nachvollziehbar und revisionssicher zu dokumentieren. Dies ist bei privaten E-Mail-Adressen nicht möglich. **Fazit:** Arbeitgeber sollten ihren Mitarbeitern für dienstliche Zwecke immer eine geschäftliche E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen. Die Verpflichtung, private E-Mail-Accounts zu nutzen, ist in der Regel nicht rechtmäßig und kann gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder beim [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/). Im Zweifel sollte eine rechtliche Beratung eingeholt werden, um die konkrete Situation zu bewerten.
Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 19.03.2025 (10 AZR 67/24) zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberleistungen. Im Fokus stand die Frage, ob bestimmte Zuschüsse des Arbeitgebers als... [mehr]
Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber dir keine Lohnabrechnungen schickt, hast du verschiedene Möglichkeiten, um an deine Unterlagen zu kommen: 1. **Schriftliche Aufforderung:** Schreibe deinem Ex-... [mehr]
Ja, du kannst eine kommissarische Beauftragung grundsätzlich ablehnen. Eine kommissarische Beauftragung bedeutet, dass dir vorübergehend Aufgaben oder eine Position übertragen werden, m... [mehr]
Arbeitsrechtliche Fragen für pädagogische Mitarbeiter in Niedersachsen betreffen vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen sie arbeiten. Hier sind die wichtigsten Aspekte: **... [mehr]
Grundsätzlich ist es möglich, nach einer Krankmeldung direkt Urlaub zu nehmen, sofern du wieder arbeitsfähig bist und dein Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Wichtig ist dabei: 1.... [mehr]
Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die die Arbeitsbedingungen, Löhne und weitere Regelungen für bestimmte Branchen oder Unternehmen... [mehr]