Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Die Nutzung privater E-Mail-Accounts für dienstliche Zwecke, wie etwa die Teilnahme an Unternehmenstrainings, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht in der Regel **nicht zulässig** und problematisch. Hier die wichtigsten Gründe: 1. **Datenschutz (DSGVO):** Personenbezogene Daten von Mitarbeitern dürfen nur auf sicheren, vom Arbeitgeber kontrollierten Systemen verarbeitet werden. Private E-Mail-Accounts liegen außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens, sodass der Schutz der Daten nicht gewährleistet ist. 2. **IT-Sicherheit:** Private E-Mail-Konten bieten meist nicht das gleiche Sicherheitsniveau wie geschäftliche Accounts. Es besteht ein erhöhtes Risiko für Datenverlust, Phishing oder unbefugten Zugriff. 3. **Compliance und Nachvollziehbarkeit:** Unternehmen sind verpflichtet, dienstliche Kommunikation nachvollziehbar und revisionssicher zu dokumentieren. Dies ist bei privaten E-Mail-Adressen nicht möglich. **Fazit:** Arbeitgeber sollten ihren Mitarbeitern für dienstliche Zwecke immer eine geschäftliche E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen. Die Verpflichtung, private E-Mail-Accounts zu nutzen, ist in der Regel nicht rechtmäßig und kann gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder beim [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/). Im Zweifel sollte eine rechtliche Beratung eingeholt werden, um die konkrete Situation zu bewerten.
Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Ob du während einer Krankschreibung in die Kneipe gehen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Während einer Krankschreibung bist du verpflichtet, alles zu unterlasse... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]
Ob ein Abteilungsleiter Bereitschaftszeiten für seine Abteilung einführen darf, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen:** Bereitschaftszeiten m&... [mehr]
Ja, als Mitarbeiter einer niederländischen B.V. (Besloten Vennootschap) darfst du grundsätzlich einen Betriebsrat (niederländisch: "ondernemingsraad") gründen, sofern bes... [mehr]