Darf man als Mitarbeiter einer niederländischen B.V. einen Betriebsrat gründen?

Antwort

Ja, als Mitarbeiter einer niederländischen B.V. (Besloten Vennootschap) darfst du grundsätzlich einen Betriebsrat (niederländisch: "ondernemingsraad") gründen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nach dem niederländischen Gesetz über den Betriebsrat (Wet op de ondernemingsraden, WOR) gilt Folgendes: - **Ab 50 Mitarbeitern**: Ein Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Mitarbeitern ist verpflichtet, einen Betriebsrat einzurichten. - **Unter 50 Mitarbeitern**: Gibt es weniger als 50 Mitarbeiter, besteht keine gesetzliche Pflicht, aber es kann freiwillig ein sogenanntes "Personenkomitee" (personeelsvertegenwoordiging) ab 10 Mitarbeitern gegründet werden. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der niederländischen Regierung: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/ondernemingsraad-or Zusammengefasst: Ja, du darfst als Mitarbeiter einer niederländischen B.V. einen Betriebsrat gründen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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