Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ gibt Empfehlungen zur Mindestfläche pro Mitarbeiter in Büroräumen:... [mehr]
Ob die Mitarbeitenden der Pforte bei den Betriebsratswahlen mitwählen dürfen, hängt davon ab, ob sie wahlberechtigte Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind. **Grundsätzlich gilt:** Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 7 BetrVG). Dazu zählen auch Teilzeitkräfte, Minijobber, Auszubildende und Leiharbeitnehmer (sofern sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden). Nicht wahlberechtigt sind leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG. **Für die Mitarbeitenden der Pforte bedeutet das:** - Sind sie beim Unternehmen als Arbeitnehmer angestellt (z.B. als Empfangsmitarbeiter, Pförtner, Sicherheitsdienstmitarbeiter im eigenen Betrieb), sind sie in der Regel wahlberechtigt. - Sind sie jedoch bei einem externen Sicherheitsdienstleister angestellt und nur im Rahmen eines Werkvertrags oder einer Dienstleistung im Betrieb tätig, sind sie nicht wahlberechtigt, da sie nicht Arbeitnehmer des Betriebs sind. **Fazit:** Die Mitarbeitenden der Pforte dürfen mitwählen, wenn sie Arbeitnehmer des Betriebs sind und keine leitenden Angestellten. Bei externen Dienstleistern ist das nicht der Fall. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)](https://www.dgb.de/themen/++co++b6e2e2e2-1b7a-11e8-9e6b-52540088cada) oder im [Betriebsverfassungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__7.html).
Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ gibt Empfehlungen zur Mindestfläche pro Mitarbeiter in Büroräumen:... [mehr]
Nein, in einem paritätischen Ausschuss (z. B. im Sinne des § 76 BetrVG – Einigungsstelle) muss kein freigestellter Betriebsrat zwingend als Mitglied gewählt werden. Die Zusammense... [mehr]
Als Arbeitgeber hast du eine Fürsorgepflicht gegenüber deinen Mitarbeitenden und bist verpflichtet, für deren Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Wenn du feststellst, d... [mehr]
Die Mitarbeit im Betriebsrat bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Hier eine Übersicht: **Vorteile:** 1. **Mitbestimmung:** Du kannst aktiv die Arbeitsbedingungen und das Betriebs... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Ja, als Mitarbeiter einer niederländischen B.V. (Besloten Vennootschap) darfst du grundsätzlich einen Betriebsrat (niederländisch: "ondernemingsraad") gründen, sofern bes... [mehr]
Ein Mitarbeiter kann fehlende Sprachkenntnisse grundsätzlich nicht zu seinem Vorteil nutzen, wenn es um die Verantwortung für Arbeitsfehler geht. In der Regel wird von Arbeitgebern erwartet,... [mehr]
Die gesetzlichen Regelungen zur Schriftform bei der Zustimmung oder Ablehnung von Betriebsratsanhörungen sowie zu qualifizierten elektronischen Signaturen finden sich im Wesentlichen im Betriebsv... [mehr]
Ob eine Arbeitsanweisung an einen Mitarbeiter bindend ist, hängt grundsätzlich vom Arbeitsvertrag und den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen ab. In Deutschland gilt das sogenannte Weisungs... [mehr]
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist grundsätzlich auf die Überlassung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung in Deutschland anwendbar. Entscheidend ist dabei, **wo** die Ar... [mehr]