Darf Arbeitgeberin persönliche Daten der Kinder von Mitarbeitenden bei Kindergeldbezug abfragen?

Antwort

Nein, die Arbeitgeberin erhält in der Regel nicht automatisch den vollen Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Adresse der Kinder von Mitarbeitenden, nur weil diese Kindergeld beziehen. Diese Daten werden in Deutschland im Rahmen des Kindergeldantrags direkt bei der Familienkasse eingereicht. Der Arbeitgeber ist seit 2016 nicht mehr in das Verfahren zur Auszahlung des Kindergeldes eingebunden. Früher wurde das Kindergeld teilweise über den Arbeitgeber ausgezahlt, heute erfolgt die Auszahlung direkt durch die Familienkasse. Der Arbeitgeber benötigt diese Daten nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn bestimmte steuerliche Freibeträge (Kinderfreibetrag) auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden sollen. In diesem Fall kann der Arbeitgeber über die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Informationen über die Anzahl der Kinder erhalten, aber nicht die vollständigen persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder Adresse der Kinder. Zusammengefasst: **Nein, die Arbeitgeberin erhält diese vollständigen Daten der Kinder nicht automatisch.**

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