Nein, die Arbeitgeberin erhält in der Regel nicht automatisch den vollen Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Adresse der Kinder von Mitarbeitenden, nur w... [mehr]
Ob und welche Daten einer Arbeitgeberin über die Kinder von Mitarbeitenden vorliegen, hängt vom jeweiligen Zweck und den gesetzlichen Vorgaben ab. **Kindergeld** wird in Deutschland grundsätzlich von der Familienkasse gezahlt, nicht vom Arbeitgeber. Für den Bezug von Kindergeld muss der Arbeitnehmer die relevanten Daten (wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Adresse des Kindes) der Familienkasse mitteilen, nicht dem Arbeitgeber. **Arbeitgeberin und Kinder-Daten:** - Die Arbeitgeberin benötigt diese Daten in der Regel **nicht**. - Ausnahme: Wenn der Mitarbeitende einen **Kinderfreibetrag** auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt, erhält die Arbeitgeberin über die elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) die Information, dass ein Kinderfreibetrag besteht. Die Arbeitgeberin sieht aber **nicht** die vollständigen Daten des Kindes (wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder Adresse). - Für andere Zwecke (z.B. betriebliche Sozialleistungen, Zuschüsse, Elternzeit) kann es sein, dass bestimmte Angaben zum Kind freiwillig gemacht werden müssen. Auch hier werden aber meist nur die notwendigen Daten erhoben. **Fazit:** Die Arbeitgeberin erhält in der Regel **nicht** automatisch den vollen Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Adresse der Kinder von Mitarbeitenden, nur weil diese Kindergeld beziehen. Diese Daten werden primär der Familienkasse mitgeteilt. Weitere Informationen findest du bei der [Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld).
Nein, die Arbeitgeberin erhält in der Regel nicht automatisch den vollen Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Adresse der Kinder von Mitarbeitenden, nur w... [mehr]
Ob ein Attest beim Arbeitgeber abgegeben werden muss oder ob eine frühzeitige Krankmeldung reicht, hängt von den Vorgaben im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder den betrieblichen Regelungen ab... [mehr]
Für Anträge auf Höhergruppierung im öffentlichen Dienst – etwa nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag für den &oum... [mehr]
Ob ein Arbeitgeber es als Vertrauensbruch ansieht, wenn du nicht mehr in die Direktversicherung einzahlen möchtest, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist die Direktvers... [mehr]
Ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dir bei einer Überempfindlichkeit gegen einen Arbeitsstoff (wie z. B. „AM V“ – vermutlich ein Arbeitsmittel oder Gefahrstoff) einen anderen... [mehr]
Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die vom Finanzamt übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), zu denen auch die Steuerklasse gehört, korrekt zu ber&u... [mehr]
Bossing – also systematisches Mobbing durch Vorgesetzte – ist eine sehr belastende Erfahrung, besonders wenn der Arbeitgeber nach außen hin ein positives, vielleicht sogar vorbildlic... [mehr]
Opfer von kriminellen Arbeitgebern zu werden, ist aus mehreren Gründen besonders belastend: 1. **Vertrauensbruch:** Arbeit ist ein zentraler Lebensbereich. Wenn der Arbeitgeber, dem man vertraut... [mehr]
Arbeitgeber wie Amazon können den Lohn weitgehend einseitig bestimmen, weil das Arbeitsangebot und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt oft ungleich verteilt sind. In vielen Branchen – besond... [mehr]
In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]