Wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld (ALG I) krankgeschrieben wirst, ändert sich Folgendes: **1. Bis zu sechs Wochen Krankheit:** Du erhältst weiterhin dein Arbeitslosenge... [mehr]
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Einzelunternehmen gründest, kannst du in Deutschland den sogenannten Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit beantragen. Dieser besteht aus zwei Phasen: 1. **Erste Phase:** Du erhältst für 6 Monate weiterhin dein Arbeitslosengeld I (ALG I) in voller Höhe plus 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung. 2. **Zweite Phase:** Nach diesen 6 Monaten kannst du für weitere 9 Monate die 300 Euro monatlich erhalten, wenn du nachweist, dass du hauptberuflich selbstständig bist. Der „halbe Satz“ bezieht sich vermutlich auf die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes in der ersten Phase (also 6 Monate in voller Höhe). Es gibt keinen „halben Satz“ im Sinne einer halbierten Zahlung über einen längeren Zeitraum – entweder bekommst du das volle ALG I plus 300 Euro (6 Monate) oder nur noch die 300 Euro (weitere 9 Monate). **Wichtig:** Die Bewilligung und der genaue Zeitraum hängen von deiner individuellen Situation und der Entscheidung der Agentur für Arbeit ab. Es empfiehlt sich, vorab ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit zu führen. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss).
Wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld (ALG I) krankgeschrieben wirst, ändert sich Folgendes: **1. Bis zu sechs Wochen Krankheit:** Du erhältst weiterhin dein Arbeitslosenge... [mehr]
Ja, der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann sich verlängern, wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankgeschrieben wirst. Das funktioniert folgendermaßen: Wenn du währe... [mehr]
Wenn du selbst kündigst, bekommst du in der Regel zunächst eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I). Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit für bis zu 12 Wochen... [mehr]
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes (ALG I) in Deutschland richtet sich nach deinem versicherungspflichtigen Einkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Bei Selbständigen, die fre... [mehr]
Ja, die Arbeitsagentur darf den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) entsprechend kürzen, wenn im maßgeblichen Bemessungszeitraum nur in Teilzeit gearbeitet wurde. Die Höhe d... [mehr]
Ein Aufhebungsvertrag kann beim Antrag auf Arbeitslosengeld problematisch sein, da die Bundesagentur für Arbeit in der Regel prüft, ob du durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags die Arbei... [mehr]
Ja, nach einer Sperrzeit von 12 Wochen kannst du grundsätzlich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Sperrzeit bedeutet, dass du für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhä... [mehr]
Wenn du gekündigt wurdest und Probleme mit dem Arbeitslosengeld hast, solltest du folgende Schritte in Betracht ziehen: 1. **Arbeitsagentur kontaktieren**: Wende dich direkt an deine zustän... [mehr]
Entlassungsentschädigungen werden in der Regel auf das Arbeitslosengeld angerechnet, es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, unter denen dies nicht der Fall ist. Diese können je nach Land... [mehr]