Wenn du selbst kündigst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese Sperrzeit beträgt in den meisten Fällen **12 Woche... [mehr]
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Einzelunternehmen gründest, kannst du in Deutschland den sogenannten Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit beantragen. Dieser besteht aus zwei Phasen: 1. **Erste Phase:** Du erhältst für 6 Monate weiterhin dein Arbeitslosengeld I (ALG I) in voller Höhe plus 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung. 2. **Zweite Phase:** Nach diesen 6 Monaten kannst du für weitere 9 Monate die 300 Euro monatlich erhalten, wenn du nachweist, dass du hauptberuflich selbstständig bist. Der „halbe Satz“ bezieht sich vermutlich auf die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes in der ersten Phase (also 6 Monate in voller Höhe). Es gibt keinen „halben Satz“ im Sinne einer halbierten Zahlung über einen längeren Zeitraum – entweder bekommst du das volle ALG I plus 300 Euro (6 Monate) oder nur noch die 300 Euro (weitere 9 Monate). **Wichtig:** Die Bewilligung und der genaue Zeitraum hängen von deiner individuellen Situation und der Entscheidung der Agentur für Arbeit ab. Es empfiehlt sich, vorab ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit zu führen. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss).
Wenn du selbst kündigst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese Sperrzeit beträgt in den meisten Fällen **12 Woche... [mehr]
Wenn du weniger vertraglich vereinbarte Stunden arbeitest, als im Arbeitsvertrag festgelegt, und dein Arbeitgeber dies nicht ändert, kann das ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung... [mehr]
Teilarbeitslosengeld erhältst du grundsätzlich so lange, wie dein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, maximal jedoch für die Dauer deines individuellen Arbeitslosengeldanspruchs. Die... [mehr]
Wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld (ALG I) krankgeschrieben wirst, ändert sich Folgendes: **1. Bis zu sechs Wochen Krankheit:** Du erhältst weiterhin dein Arbeitslosenge... [mehr]
Ja, der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann sich verlängern, wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankgeschrieben wirst. Das funktioniert folgendermaßen: Wenn du währe... [mehr]
Wenn du selbst kündigst, bekommst du in der Regel zunächst eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I). Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit für bis zu 12 Wochen... [mehr]
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes (ALG I) in Deutschland richtet sich nach deinem versicherungspflichtigen Einkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Bei Selbständigen, die fre... [mehr]
Ja, die Arbeitsagentur darf den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) entsprechend kürzen, wenn im maßgeblichen Bemessungszeitraum nur in Teilzeit gearbeitet wurde. Die Höhe d... [mehr]
Ein Aufhebungsvertrag kann beim Antrag auf Arbeitslosengeld problematisch sein, da die Bundesagentur für Arbeit in der Regel prüft, ob du durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags die Arbei... [mehr]