Wie lange wird bei Neugründung eines Einzelunternehmens Arbeitslosengeld in halber Höhe gezahlt?

Antwort

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Einzelunternehmen gründest, kannst du in Deutschland den sogenannten Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit beantragen. Dieser besteht aus zwei Phasen: 1. **Erste Phase:** Du erhältst für 6 Monate weiterhin dein Arbeitslosengeld I (ALG I) in voller Höhe plus 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung. 2. **Zweite Phase:** Nach diesen 6 Monaten kannst du für weitere 9 Monate die 300 Euro monatlich erhalten, wenn du nachweist, dass du hauptberuflich selbstständig bist. Der „halbe Satz“ bezieht sich vermutlich auf die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes in der ersten Phase (also 6 Monate in voller Höhe). Es gibt keinen „halben Satz“ im Sinne einer halbierten Zahlung über einen längeren Zeitraum – entweder bekommst du das volle ALG I plus 300 Euro (6 Monate) oder nur noch die 300 Euro (weitere 9 Monate). **Wichtig:** Die Bewilligung und der genaue Zeitraum hängen von deiner individuellen Situation und der Entscheidung der Agentur für Arbeit ab. Es empfiehlt sich, vorab ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit zu führen. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss).

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