Ein Aufhebungsvertrag kann beim Antrag auf Arbeitslosengeld problematisch sein, da die Bundesagentur für Arbeit in der Regel prüft, ob du durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags die Arbei... [mehr]
Ja, die Arbeitsagentur darf den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) entsprechend kürzen, wenn im maßgeblichen Bemessungszeitraum nur in Teilzeit gearbeitet wurde. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, das du in den letzten 12 Monaten (in bestimmten Fällen bis zu 24 Monate) vor der Arbeitslosigkeit erzielt hast (§ 150 SGB III). Wenn du in diesem Zeitraum nur Teilzeit gearbeitet hast, ist das erzielte Einkommen niedriger als bei einer Vollzeitbeschäftigung. Das Arbeitslosengeld wird dann auf Basis dieses niedrigeren Einkommens berechnet. Es handelt sich dabei nicht um eine "Kürzung" im rechtlichen Sinne, sondern um die reguläre Berechnung nach den gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld).
Ein Aufhebungsvertrag kann beim Antrag auf Arbeitslosengeld problematisch sein, da die Bundesagentur für Arbeit in der Regel prüft, ob du durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags die Arbei... [mehr]
Ja, nach einer Sperrzeit von 12 Wochen kannst du grundsätzlich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Sperrzeit bedeutet, dass du für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhä... [mehr]
Wenn du gekündigt wurdest und Probleme mit dem Arbeitslosengeld hast, solltest du folgende Schritte in Betracht ziehen: 1. **Arbeitsagentur kontaktieren**: Wende dich direkt an deine zustän... [mehr]
Entlassungsentschädigungen werden in der Regel auf das Arbeitslosengeld angerechnet, es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, unter denen dies nicht der Fall ist. Diese können je nach Land... [mehr]
In Deutschland hat man grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn man selbst gekündigt hat. Allerdings kann es zu einer Sperrzeit kommen, wenn die Kündigung als "selbst... [mehr]
Ja, eine anschließende Beschäftigung auf Minijobbasis ist grundsätzlich möglich, nachdem eine Teilzeitbefristung mit Sachgrund beendet wurde. Es gibt jedoch einige Punkte zu beach... [mehr]
Ja, du kannst während der Probezeit deinen Minijob kündigen, ohne dass dies zu Sanktionen beim Arbeitslosengeld II führt. Es ist jedoch wichtig, dass du die Kündigung ordnungsgem&a... [mehr]
Ja, Minijobs können auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und einen Minijob hast, wird der Verdienst aus diesem Minijob in der Regel auf das Arbeitslose... [mehr]
Bei Arbeitslosengeld I (ALG I) musst du in der Regel bereit sein, eine Teilzeitbeschäftigung anzunehmen, die mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst. Dies gilt als zumutbare Beschäftigung. E... [mehr]
Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, mehrere Aushilfsjobs zu haben, solange die Einkommensgrenzen und gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei einem Minijob (bis 520 €) und... [mehr]