Wenn dir bei einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage pro Jahr zustehen und du auf eine 4-Tage-Woche wechselst, wird der Urlaubsanspruch in der Regel entsprechend angepasst. Die Umrechnung erfolgt nach folge... [mehr]
Ja, die Arbeitsagentur darf den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) entsprechend kürzen, wenn im maßgeblichen Bemessungszeitraum nur in Teilzeit gearbeitet wurde. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, das du in den letzten 12 Monaten (in bestimmten Fällen bis zu 24 Monate) vor der Arbeitslosigkeit erzielt hast (§ 150 SGB III). Wenn du in diesem Zeitraum nur Teilzeit gearbeitet hast, ist das erzielte Einkommen niedriger als bei einer Vollzeitbeschäftigung. Das Arbeitslosengeld wird dann auf Basis dieses niedrigeren Einkommens berechnet. Es handelt sich dabei nicht um eine "Kürzung" im rechtlichen Sinne, sondern um die reguläre Berechnung nach den gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld).
Wenn dir bei einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage pro Jahr zustehen und du auf eine 4-Tage-Woche wechselst, wird der Urlaubsanspruch in der Regel entsprechend angepasst. Die Umrechnung erfolgt nach folge... [mehr]
Dein Mutterschutz endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt deines Kindes (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen). Danach kannst du Elternzeit nehmen, die du flexibel gestalten... [mehr]
Wenn du selbst kündigst, bekommst du in der Regel zunächst eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I). Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit für bis zu 12 Wochen... [mehr]
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes (ALG I) in Deutschland richtet sich nach deinem versicherungspflichtigen Einkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Bei Selbständigen, die fre... [mehr]
Ein Aufhebungsvertrag kann beim Antrag auf Arbeitslosengeld problematisch sein, da die Bundesagentur für Arbeit in der Regel prüft, ob du durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags die Arbei... [mehr]
Ja, nach einer Sperrzeit von 12 Wochen kannst du grundsätzlich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Sperrzeit bedeutet, dass du für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhä... [mehr]
Wenn du gekündigt wurdest und Probleme mit dem Arbeitslosengeld hast, solltest du folgende Schritte in Betracht ziehen: 1. **Arbeitsagentur kontaktieren**: Wende dich direkt an deine zustän... [mehr]
Entlassungsentschädigungen werden in der Regel auf das Arbeitslosengeld angerechnet, es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, unter denen dies nicht der Fall ist. Diese können je nach Land... [mehr]
Ja, eine anschließende Beschäftigung auf Minijobbasis ist grundsätzlich möglich, nachdem eine Teilzeitbefristung mit Sachgrund beendet wurde. Es gibt jedoch einige Punkte zu beach... [mehr]
Ja, du kannst während der Probezeit deinen Minijob kündigen, ohne dass dies zu Sanktionen beim Arbeitslosengeld II führt. Es ist jedoch wichtig, dass du die Kündigung ordnungsgem&a... [mehr]