Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Einzelunternehmen gründest, kannst du in Deutschland den sogenannten Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit beantragen. Dieser besteht... [mehr]
Ja, die Arbeitsagentur darf den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) entsprechend kürzen, wenn im maßgeblichen Bemessungszeitraum nur in Teilzeit gearbeitet wurde. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, das du in den letzten 12 Monaten (in bestimmten Fällen bis zu 24 Monate) vor der Arbeitslosigkeit erzielt hast (§ 150 SGB III). Wenn du in diesem Zeitraum nur Teilzeit gearbeitet hast, ist das erzielte Einkommen niedriger als bei einer Vollzeitbeschäftigung. Das Arbeitslosengeld wird dann auf Basis dieses niedrigeren Einkommens berechnet. Es handelt sich dabei nicht um eine "Kürzung" im rechtlichen Sinne, sondern um die reguläre Berechnung nach den gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld).
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Einzelunternehmen gründest, kannst du in Deutschland den sogenannten Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit beantragen. Dieser besteht... [mehr]
Wenn du bei einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage hast, rechnest du den Urlaubsanspruch für eine 4-Tage-Woche wie folgt um: **Formel:** Urlaubstage bei 4-Tage-Woche = (Urlaubstage bei 5-Tage-Woche... [mehr]
Wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld (ALG I) krankgeschrieben wirst, ändert sich Folgendes: **1. Bis zu sechs Wochen Krankheit:** Du erhältst weiterhin dein Arbeitslosenge... [mehr]
Ja, der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann sich verlängern, wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankgeschrieben wirst. Das funktioniert folgendermaßen: Wenn du währe... [mehr]
Wenn dir bei einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage pro Jahr zustehen und du auf eine 4-Tage-Woche wechselst, wird der Urlaubsanspruch in der Regel entsprechend angepasst. Die Umrechnung erfolgt nach folge... [mehr]
Dein Mutterschutz endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt deines Kindes (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen). Danach kannst du Elternzeit nehmen, die du flexibel gestalten... [mehr]
Wenn du selbst kündigst, bekommst du in der Regel zunächst eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I). Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit für bis zu 12 Wochen... [mehr]
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes (ALG I) in Deutschland richtet sich nach deinem versicherungspflichtigen Einkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Bei Selbständigen, die fre... [mehr]
Ein Aufhebungsvertrag kann beim Antrag auf Arbeitslosengeld problematisch sein, da die Bundesagentur für Arbeit in der Regel prüft, ob du durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags die Arbei... [mehr]
Ja, nach einer Sperrzeit von 12 Wochen kannst du grundsätzlich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Sperrzeit bedeutet, dass du für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhä... [mehr]