Erhält man Arbeitslosengeld nach 12 Wochen Sperrzeit?

Antwort

Ja, nach einer Sperrzeit von 12 Wochen kannst du grundsätzlich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Sperrzeit bedeutet, dass du für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhältst, weil zum Beispiel ein wichtiger Grund für die Arbeitslosigkeit aus Sicht der Agentur für Arbeit fehlt (z. B. Eigenkündigung ohne wichtigen Grund). Nach Ablauf der 12 Wochen Sperrzeit beginnt die Zahlung des Arbeitslosengeldes, sofern alle anderen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind (z. B. Arbeitslosigkeit, Meldung bei der Agentur für Arbeit, Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt). Beachte aber, dass sich durch die Sperrzeit die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld um ein Viertel der ursprünglichen Anspruchsdauer verkürzt (§ 148 SGB III). Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/sperrzeit

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