Ja, der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann sich verlängern, wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankgeschrieben wirst. Das funktioniert folgendermaßen: Wenn du währe... [mehr]
Ja, nach einer Sperrzeit von 12 Wochen kannst du grundsätzlich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Sperrzeit bedeutet, dass du für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhältst, weil zum Beispiel ein wichtiger Grund für die Arbeitslosigkeit aus Sicht der Agentur für Arbeit fehlt (z. B. Eigenkündigung ohne wichtigen Grund). Nach Ablauf der 12 Wochen Sperrzeit beginnt die Zahlung des Arbeitslosengeldes, sofern alle anderen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind (z. B. Arbeitslosigkeit, Meldung bei der Agentur für Arbeit, Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt). Beachte aber, dass sich durch die Sperrzeit die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld um ein Viertel der ursprünglichen Anspruchsdauer verkürzt (§ 148 SGB III). Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/sperrzeit
Ja, der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann sich verlängern, wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankgeschrieben wirst. Das funktioniert folgendermaßen: Wenn du währe... [mehr]
Wenn du selbst kündigst, bekommst du in der Regel zunächst eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I). Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit für bis zu 12 Wochen... [mehr]
In Deutschland gibt es grundsätzlich kein generelles Anrecht auf eine 40-Stunden-Woche. Die Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Vereinbarungen geregelt. Das A... [mehr]
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Einzelunternehmen gründest, kannst du in Deutschland den sogenannten Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit beantragen. Dieser besteht... [mehr]
Ein Mitarbeiter kann grundsätzlich kündigen, ohne eine Sperre beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) zu befürchten, wenn ein sogenannter „wichtiger Grund“ für die Ei... [mehr]
In Deutschland gibt es grundsätzlich keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen nicht automatisch das Recht haben, unbezahlten Urlaub zu... [mehr]
Wenn du während des Bezugs von Arbeitslosengeld (ALG I) krankgeschrieben wirst, ändert sich Folgendes: **1. Bis zu sechs Wochen Krankheit:** Du erhältst weiterhin dein Arbeitslosenge... [mehr]
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes (ALG I) in Deutschland richtet sich nach deinem versicherungspflichtigen Einkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Bei Selbständigen, die fre... [mehr]
Ja, die Arbeitsagentur darf den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) entsprechend kürzen, wenn im maßgeblichen Bemessungszeitraum nur in Teilzeit gearbeitet wurde. Die Höhe d... [mehr]
In Deutschland ergibt sich der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis aus § 109 der Gewerbeordnung (GewO). Dort ist geregelt, dass Arbeitnehmer*innen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein s... [mehr]